ich benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Eine gemeinnützige GmbH zahlt an einen nicht rechtsfähigen gemeinnützigen Verein auf Grund einer Vereinbarung einen "Organisationsbeitrag" zur Deckung bestimmter Kosten des Vereins. Vormals waren die GmbH und der Verein eine Gesellschaft, sind aber aufgrund gesellschaftsrechtlicher Änderungen eindeutig nicht mehr vergesellschaftet, also keine Beteiligungen, Organschaft, Holding oder ähnliches. Der Verein gestellt seine Mitglieder als Mitarbeiter an die GmbH. Die Gestellung der Mitglieder ist beim Verein als ein Zweckbetrieb anzusehen, mit dem der Verein seinen satzungsmäßgen Zweck erfüllt. Die GmbH wiederum erledigt die Buchhaltung des Vereins. Der Organisationsbeitrag an den Verein dient im Grunde der Finanzierung der ihr in Rechnung gestellten Verwaltungskosten der GmbH und anderer Kosten des Vereins. Der Verein erhebt auch Mitgliedbeiträge von seinen Mitgliedern. Bitte, man frage mich nicht nach dem Sinn oder Unsinn dieser Gestaltung. Das haben sich andere Personen ausgedacht. Die Gestellungskosten der GmbH decken genau die Personalkosten des Vereins. Eine GmbH hat nur eine betriebliche Sphäre, insofern ist der Organisationsbeitrag bei der GmbH auch eine Betriebsausgabe. Trotzdem überlege ich, ob das so richtig ist. Danke für regen Gedankenaustausch oder auch Hinweise auf Rechtsprechung.

