Betriebsausgaben


Belege und Nummerierung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Guten Tag,

soweit ich informiert bin, muss ich als Kleinunternehmer für die EÜR meine "Buchhaltung" in Form einer nummerierten Ablage von Belegen mit Übersichtstabelle führen.
Nun bin ich mir bei einigen Dingen noch unsicher:

Ich habe mir für die Ausgaben eine Exceltabelle erstellt, die ausgedruckt und pro Monat mit in den Ordner zu den Ausgabenbelegen eingeheftet wird. Diese hat folgende Spalten:
- Datum
- Belegnummer
- Verwendung (Beschreibung)
- Betrag (aufgeteilt in verschiedene Kategorien, z.B. Rohstoffe, GWG, Miete, Reisekosten, Privateinlagen, etc.. Ich habe mich dabei an den einzelnen Zeilen des EÜR-Formulars orientiert.)

Und dann bilde ich für jede Kategorie die Summe, und die Gesamtsumme (nur Privateinlagen extra).

Kann ich das so lassen?
Sollte ich noch eine Spalte hinzufügen, um anzugeben ob der Betrag bar gezahlt oder vom Konto überwiesen wurde?


Eigentlich muss ich ja die Ausgaben zu dem Zeitpunkt in der Liste aufführen wo sie gezahlt werden. Also nicht das Rechnungsdatum, sondern dann wann ich überwiesen habe. Da auf der Rechnung ja aber ein anderes Datum draufsteht, wie mache ich das? Zahlungsdatum handschriftlich auf die Rechnung dazuschreiben?

Gerade bei solchen Dingen hab ich dann ja für jede Zahlung zwei Belege: einmal die Rechnung, und dann den Kontoauszug wo draufsteht dass ich das Geld überwiesen habe/es abgebucht wurde.
Bei Barzahlung wäre das dann auch der Fall, wenn ich ein Kassenbuch führe (Ich habe bisher nichts bar gekauft außer als Privateinlage, aber habe vor ein Kassenbuch anzulegen sobald ich Bareinnahmen habe). Da wäre dann einmal die Rechnung die ich an den Kunden stelle bzw. eine Quittung die ich ihm mitgebe, und eben das Kassenbuchblatt.
Welcher von den beiden Belegen ist dann jeweils derjenige, der auf dieser Liste aufgeführt wird mit seiner Nummer?

Und wegen den Nummer: Bei Kontoauszügen, Ausgangsrechnungen und Kassenbuchseiten hab ich ja schon irgendwo eine Nummerierung drauf, kann ich diese Nummern so in die Liste übernehmen? (ich würde dann jeweils einen Buchstaben dazu setzen, also z.B. B001 für Bankkontoauszug Nr. 1 , K002 für Kassenbuchseite 2 oder so.)
Für alle anderen Belege (Eingangsrechnungen, Quittungen vom Einkauf, Eigenbelege für Privateinlagen/-entnahmen, etc.), wie ist das da mit der Nummerierung? Kann ich einfach mit der Hand auf jeden dieser Zettel eine fortlaufende Nummer draufschreiben, geordnet nach tatsächlichem Zahlungsdatum?

Oder muss die Nummer in meiner Liste bei ALLEN Belegen durchgängig fortlaufend sein, also auch Bankauszüge, etc? Wenn ja, in welcher Reihenfolge hefte ich die ab, weil ja auf einem Bankauszug immer mehrere Buchungen drauf sind, teilweise auch aus verschiedenen Monaten, und sowohl Einnahmen als auch Ausgaben?

Für die Einnahmen würde ich auch eine Exceltabelle machen mit folgenden Spalten:
- Rechnungsdatum
- Geldeingangsdatum
- Belegnummer
- Beschreibung (also von welchem Kunden für was)
- Betrag (aufgeteilt nach Privatentnahmen und Umsatzerlösen)
und jeweils wieder pro Monat die Summe bilden.

Ist das so richtig?
Moderator
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Hallo,

Zitat
soweit ich informiert bin, muss ich als Kleinunternehmer für die EÜR meine "Buchhaltung" in Form einer nummerierten Ablage von Belegen mit Übersichtstabelle führen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Art der Ablage. Die Belege sollten lediglich in einer nachvollziehbaren Weise irgenwie geordnet abgelegt werden. Der Umfang der Ablage- und Aufzeichnungserfordernissen ist abhängig vom Belegumfang. Bei 10 Belegen pro Monat braucht man weniger Aufwand zu betreiben, als bei 100 Belegen pro Monat.

Zitat
Kann ich das so lassen?

Ja, Sie können dies in der von Ihnen beschriebenen Art so belassen; Angaben über die Zahlungsart können angegeben werden, müssen aber nicht.

Zitat
Zahlungsdatum handschriftlich auf die Rechnung dazuschreiben?

Ja und Rechnung unter Zahldatum in Ihrer Liste aufnehmen, ebenso verhält es sich mit den Barquittungen.

Zitat
Und wegen den Nummer

Eine Nummerierung kann vorgenommen werden, muss aber nicht.

Zitat
Ist das so richtig?

Im Prinzip ja, aber wenn Sie solch einen Aufwand betreiben wollen, warum nicht gleich ein kleines Buchhaltungsprogramm von Lexware oder WISO gekauft und das ganze direkt richtig gemacht?
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Mon Feb 21, 2011 7:58 pm bearbeitet. »
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Beiträge: 14

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Frage ist mir gerade noch gekommen, wo ich dabei bin die Listen für letztes Jahr auszufüllen:

Ich habe schon am 28.12.2010 die Miete für Januar 2011 überwiesen. Zählt das dann in der EÜR mit zu den Ausgaben von 2010, weil ich es da schon gezahlt habe? Oder muss ich das bei Januar 2011 abheften und auf die Liste schreiben weil die Miete ja eigentlich dafür ist?
Moderator
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Stichwort "10-Tage-Regelung":
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen vor oder nach dem 31.12., eingehen oder bezahlt werden, sind dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Also, Miete Januar 2011, bezahlt 28.12.2010, Betriebsausgabe 2011.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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