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Betriebsausgaben


Digitalkameraausrüstung einzeln als GWG abschreiben?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 1

Hallo zusammen,

Ich will mir zum professionellen Ablichten von einigen Produkten in einem Shop eine höherwertige DSLR Kameraausrüstung kaufen. Bei einem geringwertigem Wirtschaftsgut (GWG) ist es ja möglich die Kosten sofort im Jahr des Kaufes abzusetzen ohne die Ausrüstung über 7 Jahre abschreiben zu müssen, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mein nebenberufliches Gewerbe in 7 Jahren immer noch betreiben werde.

Nun besteht eine solche Ausrüstung aus einer Vielzahl von Teilen: z.B. Kameragehäuse, Objektiv, Speicherkarte, etc.

Zusammen kostet die Gesamtausrüstung weit mehr als 410 EUR netto. Die einzelnen Teile für sich genommen hingegen würden alle als GWGs durchgehen.

Ist es nun ratsam alle Teile auf einzelnen Rechnungen einzukaufen und so alle direkt im ersten Jahr komplett abzuschreiben?

Herzlichen Dank im Voraus,

Sonik
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo Sonik,

zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gehören alle Aufwendungen um es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zubehörteile, die nur gemeinsam mit dem Hauptteil genutzt werden können, sind auch gemeinsam mit diesem abzuschreiben.

Das bedeutet, Kamera und Zubehör sind gemeinsam abzuschreiben. Da die Kosten insgesamt über 410 EUR liegen, gilt hier die GWG-Regelung nicht.

Die angeführte Nutzungsdauer von 7 Jahren entspricht dem Wert der - bereits etwas älteren (aus 2000) - amtlichen AfA-Tabelle. Unter Beachtung des seit dem beachtlichen Fortschritts in der Digitalphotographie, erscheinen sieben Jahre aber viel zu lange. Abzuschreiben ist auf die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die dürfte bei Digitalkameras, ähnlich wie Computer, bei 3 Jahren liegen. Was ist eine Digicam denn nach drei überhaupt noch Wert?

Wenn mit der Anschaffung bis 2008 gewartet werden kann, dann werden GWG mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1000 Euro grundsätzlich einheitlich über 5 Jahre abgeschriebe.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuerplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Die neuen Regelungen haben wir unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html bereits veröffentlicht.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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