ich hab regelmäßig Fahrten im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit mit meinem Privatauto. Jetzt ist meine Frage, wann ich diese ansetzen darf.
Beispiel:
Ich habe im Dezember 2010 insgesamt 10 Fahrten zu 10 verschiedenen Auftraggebern gemacht. An diese 10 Auftraggeber habe ich jeweils noch in 2010 Rechungen gelegt.
2 dieser Rechnung wurden noch in 2010 bezahlt, der Rest im Januar 2011.
Die Einnahmen der 2 bezahlten Rechnungen gebe ich in der EÜR 2010 an, die restlichen erst in 2011 weil mir auch da erst das Geld zugeflossen ist.
Wann darf aber die Fahrtkosten zu den erst im Januar 2011 zugeflossenen Einnahmen ansetzen? Bereits im Dezember, da hatte ich ja wirklich auch die Ausgabe oder erst im Januar, wenn die Einnahme dazu zugeflossen ist?
Danke!!!

