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Buchführungskosten

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Registriert: Aug 2007
Beiträge: 4
Gruesse alle Teilnehmer,

folgendes: wie sieht es denn mit den Buchfuehrungskosten aus, wenn man als Existenzgruender und Inhaber eines Onlineshops, seine Buchfuehrung von einem Buchfuehrungsbuero bzw. BuchhalterInn erledigen laesst. Einige bieten Pauschalangebote an, andere rechnen nach sog. Buchungszeilen bzw. Kontobewegungen. Ich habe auch mal hier im Internet kurz ueber die Reduzierung von Buchfuehrungskosten und Bankgebuehren gelesen, wenn man statt einer, zwei Bankkonten unterhaelt. Was ist genau damit gemeint ?


Danke im voraus und schoene Grueße.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

zwei Bankkonten bieten sich an um betriebliche und private Kontobewegungen zu trennen.

In der Buchhaltung wird dann nur das betriebliche Konto erfasst. Je weniger Bewegungen hierauf, je weniger Buchungen, je weniger Buchhaltungskosten.

Also statt sämtliche privaten Versicherungen, Miete, Mietnebenkosten, und sonstige Privatausgaben einzeln vom Geschäftskonto zu bezahlen, monatlich eine einzige Überweisung vom Geschäftskonto aufs Privatkonto. Vom Privatkonto dann alle Privatausgaben bezahlen.

Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 4
Hallo Herr Kexel,

danke für Ihre Antwort. Damit haben Sie mir zunächst weitergeholfen.
Ich stelle mir gerade die Frage, ob man dann alle eingehenden Zahlungen aus Verkäufen, die natürlich nur geschäftlicher Natur sind, in einem geschäftkonto sammeln könnte (ein quasi Sammelkonto), um dann eine einzige monatliche Überweiung -es könnten aber genau so wöchentliche Überweisungen sein - auf das eigentliche, praktisch zweite Geschäftskonto vorzunehmen. Damit würde man die Kontobewegungen des eigentlichen Geschäftkonto auf ein Minimum reduzieren können. Ich weiss nicht genau, ob diese Überlegung so funktionieren könnte.


Danke und wünsche einen schönen Sontag noch.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

in Ihrer Abweichung des Falls würden zwei Geschäftskonten vorliegen, dies würde also keinen weiteren Vorteil bringen.

Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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