Betriebsausgaben


Trauerfeier für ehem. GF und Gründer der Firma

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Wir haben die Trauerfeier für den Gründer der Firma übernommen. Wo verbuche ich jetzt die Kosten hierfür? Der Inhaber ist schon vor 3 Jahren aus der Firma ausgetreten und nun vor einigen Tagen verstorben. Zur Trauerfeier waren Mitarbeiter, Geschäftspartner und Freunde gekommen.
Moderator
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Hallo,

mein Beileid - die Kosten für einen Kranz zur Beerdigung wären unstreitig voll abzugsfähig (Sonstige betriebliche Aufwendungen - nicht Geschenke) - aber eine gesamte Beerdigung?
Wo ist da noch die erforderliche betriebliche Veranlassung? Lagen etwa auch private Gründe vor?

Je nach Art der Gesellschaftsform und je nach Höhe der Kosten sowie der verwandschaftlichen Verbindung der jetzigen Gesellschafter zu den Erben (die eigentlich in der Verpflichtung waren die Beerdigungskosten zu tragen), könnten Pirvatentnahmen oder verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
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Wir sind eine GmbH. Der Gründer ist der Vater der jetzigen Gesellschafterin. Die Firma hat aus Gründen der Verbundenheit die Kosten übernommen. Betriebliche Veranlassung? TJa, immerhin hat er die Firma über 20 Jahre geführt und eben gegründet und groß gemacht. Liese sich da was über Bewirtung machen?
Moderator
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...

tja, der Verstorbene war aber wahrscheinlich noch viel länger Vater, als denn Gesellschafter?

Bei dieser Konstellation ganz klar verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH die Kosten der Beerdigung übernimmt.

Buchhalterisch gewinnneutral auf Verrechnungskonto Gesellschafterin buchen und bei nächster Gelegenheit der GmbH zurückzahlen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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