Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Apr 14, 2011 1:24 pm
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#2 Sun Apr 17, 2011 3:02 pm
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Moderator
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mein Beileid - die Kosten für einen Kranz zur Beerdigung wären unstreitig voll abzugsfähig (Sonstige betriebliche Aufwendungen - nicht Geschenke) - aber eine gesamte Beerdigung? Wo ist da noch die erforderliche betriebliche Veranlassung? Lagen etwa auch private Gründe vor? Je nach Art der Gesellschaftsform und je nach Höhe der Kosten sowie der verwandschaftlichen Verbindung der jetzigen Gesellschafter zu den Erben (die eigentlich in der Verpflichtung waren die Beerdigungskosten zu tragen), könnten Pirvatentnahmen oder verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Mon Apr 18, 2011 10:19 am
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Mitglied
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#4 Mon Apr 18, 2011 11:29 am
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Moderator
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tja, der Verstorbene war aber wahrscheinlich noch viel länger Vater, als denn Gesellschafter? Bei dieser Konstellation ganz klar verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH die Kosten der Beerdigung übernimmt. Buchhalterisch gewinnneutral auf Verrechnungskonto Gesellschafterin buchen und bei nächster Gelegenheit der GmbH zurückzahlen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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