ich bin zur Zeit in der Fortbildung zum Steuerfachwirt und da haben sich betrieblichen als auch im privaten Bereich fragen ergeben zur Bewirtung!
Unser Referent meinte, bei einer gemischt genutzten Bewirtung (Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde, bzw. Kunden), wäre der AN-Anteil zu 100% abzugsfähig und der Geschäftsfreunde, bzw. Kundenanteil nur zu 70%!
In der Fachliteratur bin ich darauf gestoßen, dass der Gesamte Betrag bei einer gemischten Bewirtung um 30% zu kürzen sei.
Was stimmt jetzt? (mein referent sehe ich das nächste halbe jahr nicht und dann kommen die Übungsklausuren)!
Danke!


