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Betriebsausgaben


gemischte Bewirtung (was ist abzugsfähig)

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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VHPKA
Gast

Hallo liebes Forum,

ich bin zur Zeit in der Fortbildung zum Steuerfachwirt und da haben sich betrieblichen als auch im privaten Bereich fragen ergeben zur Bewirtung!

Unser Referent meinte, bei einer gemischt genutzten Bewirtung (Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde, bzw. Kunden), wäre der AN-Anteil zu 100% abzugsfähig und der Geschäftsfreunde, bzw. Kundenanteil nur zu 70%!
In der Fachliteratur bin ich darauf gestoßen, dass der Gesamte Betrag bei einer gemischten Bewirtung um 30% zu kürzen sei.

Was stimmt jetzt? (mein referent sehe ich das nächste halbe jahr nicht und dann kommen die Übungsklausuren)!

Danke!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ein Blick in das Gesetz - hier: Richtlinie - erleichtert die Rechtsfindung.

R 4.10 Absatz 6 Satz 7 EStR:

"Die Abzugsbegrenzung gilt bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auch für den Teil der Aufwendungen, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen oder dessen Arbeitnehmer entfällt."

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
VHPKA
Gast

danke schön! :)

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