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#1 Mon Apr 18, 2011 6:42 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 4
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Guten Tag, ich hoffe, es kann jemand helfen. Folgender Sachverhalt: -GbR-Firma mit 2 Personen -Person A tritt aus Firma Ende 2007 (aufgrund Veruntreuung des Geschäftspartners B) mit sofortiger Wirkung aus -darauffolgende komplette GbR-Aufgabe März 2008, da Gelder aufgebraucht waren und zahlungsunfähig war, Bankkredit wurde gekündugt + zur Rückzahlung des Kredites und der offenen Forderungen musste Person A bei Drittpersonen Gelder beziehen, wobei 1 sogar Kredit aufgenommen hat (Person B ist untergetaucht und sämtliche Forderungen wurden nur bei Person A inkl. sämtlicher Versugszinsen und Inkassorechnungen angemahnt -Person A musste aufgrund dessen auch sämtliche Steuererklärungen der Firma anfertigen lassen und die Kosten dafür privat tragen -gleichzeitig wurde aufrund der Veruntreuung und des gesamten Rechtsstreites der Firma von Person A ein Anwalt beauftragt, aber auch zum Erzielen von Vergleichen offener Forderungen zu erledigen Jetzt die Hauptfragen: Kann Person A die Kosten für die gewerblichen Steuererklärungen und auch die Anwaltskosten noch geltend machen (bei seiner privaten Steuererklärung) oder muss er hierfür nochmal eine Meldung für die Firma erstellen? Meines Wissens nach könnte man zumindest die Anwaltskosten als nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen, aber wie und wo? Die Firma wurde in 2008 ja beendet undin 2010 dann noch die letzte Steuererklärung für 2008 getätigt, aber das Steuerbüro hat darauf hingewiesen, dass die Anwaltskosten da nicht bei waren und diese nachträglich angegeben werden sollen, aber wo und wie wurde leider nicht mehr gesagt. Da Person A jetzt aber mittlerweile in einem Angestelltenverhältnis steht und für 2010 eine Steuererklärung abgeben muss, wäre diese Info/Hilfe jetzt zwingend notwendig, damit das Finanzamt hier keine Probleme bereitet. Kann hier jemand helfen? Vielen Dank.
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#2 Tue Apr 19, 2011 6:42 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, in diesen etwas verzwickten Fall rate ich Ihnen dringend mit dem Steuerberater, der den gesamten Fall kennt, Kontakt aufzunehmen und diesem Ihre Fragen zu stellen. Die nachträglich angefallenen Kosten sind in jedem Fall steuerlich abzugsfähig. Wie, wann und wo hängt auch von der bisherigen Gewinnermittlungsart der GbR ab. Nach Aufgabe der GbR alleine von einem Gesellschafter getragene Kosten sind in dessen Einkommensteuererklärung als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierzu zählen alle Kosten die die GbR betreffen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Tue Apr 19, 2011 9:38 pm
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Mitglied
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Beiträge: 4
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Hallo Kexel, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Steuerbüro mittlerweile schon 3x angeschrieben (vorbeifahren kann ich nicht mehr aufgrund von Wohnortwechsel). Aber leider erhalte ich keine Antwort. Ich wollte meine Steuererklärung diesmal gerne selber machen und habe diese auch schon (FAST) fertig, bis auf eben diese Sachen mit der Firma. Ich würde halt gerne noch die Ausgaben angeben, auch wenn die Firma in 2008 beendet wurde, aber wie schon erwähnt hat ja sogar jemand für mich einen Kredit aufgenommen, wo nicht gerade wenig Zinsen angefallen sind. Und eben auch die Sache mit dem Anwalt. Verstehe halt nicht, ob man hier eine separate Erklärung für die Firma machen muss oder durch die Anglage G die Sachen eingeben muss mit Meldung der privaten Erklärung. Sehe halt auch nicht ein, dass auch der Gegner am Ende noch was von meinen Zahlungen hat. Das Steuerbüro hatte ja bei der Abgabe der letzten Erklärung die Anwaltskosten ausgelassen mit Begründung, dass man diese dann in 2010 mit angeben kann-warum es nicht direkt reingepackt wurde weiß ich auch nicht. Daher bin ich ja auch echt ratlos und habe gehofft, dass mir hier evtl. jemand helfen kann. :-( Trotzdem danke!
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#4 Wed Apr 20, 2011 3:46 pm
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Moderator
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... Gesamtsumme in Anlage G zur Einkommensteuererklärung eintragen und auf einer separaten Anlage erläutern. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Wed Apr 20, 2011 4:10 pm
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Mitglied
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Hallo Kexel, an welche Stelle des Formulares muss es denn? 8.) als Mitunternehmer ? Kann ich dann "nur" die Anwaltskosten angeben? Wie ist das mit Rechnungen für sämtliche erstellten Bescheide von dem Steuerbüro? Vielen Dank für die Unterstützung-das Steuerbüro hat sich auch heute nicht gemeldet. :-( « Zuletzt durch Mogli am Wed Apr 20, 2011 4:11 pm bearbeitet. »
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#6 Wed Apr 20, 2011 5:42 pm
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Moderator
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... ja Zeile 8 ist ok - wichtig ist die Anlage. Es können alle Kosten angesetzt werden, die in 2010 gezahlt wurden und die Beteiligung an der GbR betreffen, auch Steuerberatungskosten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#7 Thu Apr 21, 2011 7:46 am
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hmm, was ich mich jetzt nur Frage, es ist ja keine Ausgabe ist, die direkt mit dem Abschluss der Firma zu tun hat bzw es ist ja eine Ausgabe wegen der Tätigkeiten des Geschäftspartners der GbR aufgrund seine Handlungen, die er halt während der Zeit getan hat. Wäre das dann nicht evtl eine "normale" Sonderausgabe ohne die Anlage G, die ich so in meiner normalen Steuererklärung angeben kann? Soll halt vermieden werden, dass es zu großen Komplikationen kommen könnte, da die Firma und die eigene Erklärung von zwei unterschiedlichen Finanzämtern betreut werden bzw. die Firma gibt es ja eh nicht mehr, aber die Unterlagen liegen ja noch da. Ansonsten nochmals vielen Dank und schöne Feiertage!
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#8 Sun Apr 24, 2011 12:03 pm
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Moderator
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Schöne Ostern und nach dem die Eier alle gefunden sind hier die Auflösung des Rätsels: Es gibt keine "normalen" Sonderausgaben. Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung (z. B. private Versicherungen, Spenden, Erst-Ausbildungskosten). Bei Ihren Ausgaben handelt es sich um (nachträgliche) Betriebsausgaben, die zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Analge G) gehören. Zitat Soll halt vermieden werden, dass es zu großen Komplikationen kommen könnte, da die Firma und die eigene Erklärung von zwei unterschiedlichen Finanzämtern betreut werden Das dürfte sich in Ihrem Fall aber nicht vermeiden lassen bzw. je ausführlicher Ihre verbalen Erläuterungen in der Anlage, je weniger Komplikationen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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