Ich bin IT-Techniker (Gewerbe angemeldet, mit UmSt. Option).
Leztes Jahr habe ich mit meiner Ehefrau ein EFH gebaut, umgezogen am 20.12.210. Haus hat 140 m² Wohnfl. und 12 m² -Raum im Keller, als AZ.
-wenn ich die anteilige auf AZ Baukosten als Betriebsausgaben absetze, dann gehört das AZ zum BV. Wie wird bei dem spätherem Verkauf des Hauses die Steuer berechnet? Ich habe gehört, es kann teuer werden.
-wenn ich das AZ doch als BV anmelde, kann ich das noch nachträgich für das Jahr 2010 machen? Die Einkommensteuererklärung für 2010 wurde noch nicht abgegeben.
- gibt es noch andere Möglichkeit das AZ noch im Jahr 2010 als Betriebsausgabe zu berücksichtigen? Die Einkommensteuererklärung für 2010 wurde noch nicht abgegeben und im Jahr 2010 habe ich keine AZ-Kosten eingesezt, da es kein Zimmer in der Wohnung gab's.
-meine Frau ist bei mir für Büroarbeit auf Basis eingestellt. Sie nuzt ein weiteres Zimmer im OG, da für uns beide ein 12m²- AZ doch zu klein ist.
Ist es möglich die Kosten für dieses Zimmer auch als Betriebsausgabe zu berücksichtigen? So dass, das Zimmer im Privatvermögen bleibt.
Laut Bauplan, haben wir nur ein AZ.
Vielen Dank im Voraus!

