Betriebsausgaben


Arbeitszimmer Baukosten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Guten Tag! Ich bitte um ein Tipp bezüglich des AZ.

Ich bin IT-Techniker (Gewerbe angemeldet, mit UmSt. Option).

Leztes Jahr habe ich mit meiner Ehefrau ein EFH gebaut, umgezogen am 20.12.210. Haus hat 140 m² Wohnfl. und 12 m² -Raum im Keller, als AZ.

-wenn ich die anteilige auf AZ Baukosten als Betriebsausgaben absetze, dann gehört das AZ zum BV. Wie wird bei dem spätherem Verkauf des Hauses die Steuer berechnet? Ich habe gehört, es kann teuer werden.

-wenn ich das AZ doch als BV anmelde, kann ich das noch nachträgich für das Jahr 2010 machen? Die Einkommensteuererklärung für 2010 wurde noch nicht abgegeben.

- gibt es noch andere Möglichkeit das AZ noch im Jahr 2010 als Betriebsausgabe zu berücksichtigen? Die Einkommensteuererklärung für 2010 wurde noch nicht abgegeben und im Jahr 2010 habe ich keine AZ-Kosten eingesezt, da es kein Zimmer in der Wohnung gab's.

-meine Frau ist bei mir für Büroarbeit auf Basis eingestellt. Sie nuzt ein weiteres Zimmer im OG, da für uns beide ein 12m²- AZ doch zu klein ist.

Ist es möglich die Kosten für dieses Zimmer auch als Betriebsausgabe zu berücksichtigen? So dass, das Zimmer im Privatvermögen bleibt.
Laut Bauplan, haben wir nur ein AZ.

Vielen Dank im Voraus!
Moderator
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Hallo,

aufgrund des rückwirkend ab 2007 geänderten Einkommensteuergesetzes, sind - gemäß dem BMF-Schreiben vom 15.12.2010 (IV A 3 - S 0338/07/10010-03) - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet oder für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (Nur) Im letzteren Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

In Ihrem Fall kommt zur einkommensteuerrechtlichen Problematik noch die umsatzsteuerrechtliche bezüglich des Vorsteuerabzugs hinzu. Die Fragen vervielfältigen sich bereits dadurch, dass Unternehmer der Ehemann und Grundstückseigentümer die Eheleute sind (laut Ihrer Schilderung).

Die Frage, was günstiger oder besser ist, kann nicht pauschal, sondern nur am konkreten Einzelfall beantwortet werden.

Eine pauschale Antwort würde in Ihrem Fall lauten:
Kein Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers.

Aber, die Tücke steckt bekanntlich im Detail, also lassen Sie sich von einem Steuerberater vor Ort persönlich beraten. Der kostet zwar etwas, aber Sie bekommen eine fachlich fundierte Auskunft, mit Haftungsgarantie, und die Kosten stellen steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben (mit Vorsteuerabzug) dar.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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