Betriebsausgaben


Ungewöhnliche Nutzung von PC Komponenten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Hallo,

ich stehe vor einem kleinen Abschreibungs-Problem zu dem ich bislang keine konkrete Antwort finden konnte. Liegt warscheinlich daran, dass die Konstellation nicht alltäglich ist. :)

Ich vermiete Server, also Computer, an meine Kunden und betreibe diese in einem Rechenzentrum. Die Server werden dabei, mehr oder weniger individuell, auf Bestellung aus den einzelnen Komponenten (Gehäuse, Arbeitsspeicher, Festplatten, Prozessor, Mainboard etc.) gebaut.

Soweit so gut. Rechnet man die einzelnen Komponenten zusammen, so kosten die Server je nach Ausstattung zwischen 300 und 2000 EUR (netto) je Stück. Durch den Zusammenbau der Komponenten erstelle ich ja eigentlich ein eigenständig nutzbares Wirtschaftsgut, welches ich <410 EUR als GWG sofort und darüber hinaus auf per AfA über 3 Jahre abschreiben kann.

Nun das eigentliche Problem. Manche Server werden für 3 Jahre an einen Kunden vermietet, andere nur 3 Monate. Wenn ein Kunde kündigt wird der Server zwar wieder vermietet, aber in der Regel nicht mit den gleichen Komponenten. Eine Festplatte raus, mehr Arbeitsspeicher rein, vielleicht ein anderer Prozessor etc..
Oft bleibt vom ehemaligen Server nicht viel übrig.

Ich hätte, sofern ich die Server "normal" Abschreibe sowohl in meinem GWG Verzeichnis, als auch im Anlagenverzeichnis Server, die in der dort aufgeführten Form über die Abschreibungsdauer nicht existent sind.

Wie könnte man diese Konstellation am besten abbilden?

Vielen Dank und mit besten Grüßen aus Köln..
Moderator
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Hallo,

Zitat
Durch den Zusammenbau der Komponenten erstelle ich ja eigentlich ein eigenständig nutzbares Wirtschaftsgut, welches ich <410 EUR als GWG sofort und darüber hinaus auf per AfA über 3 Jahre abschreiben kann.

So weit so gut und richtig.

Zitat
Wenn ein Kunde kündigt wird der Server zwar wieder vermietet, aber in der Regel nicht mit den gleichen Komponenten. Eine Festplatte raus, mehr Arbeitsspeicher rein, vielleicht ein anderer Prozessor etc. Oft bleibt vom ehemaligen Server nicht viel übrig.

Ein Server bleibt ein Server.
Meines Erachtens stellen die späteren Umbaukosten sofort abzugsfähige laufende Kosten dar. Der Server bleibt mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten aktiviert und wird weiter abgeschrieben.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Beiträge: 2

Hallo Herr Kexel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Zitat
Ein Server bleibt ein Server.
Meines Erachtens stellen die späteren Umbaukosten sofort abzugsfähige laufende Kosten dar. Der Server bleibt mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten aktiviert und wird weiter abgeschrieben.


Nur damit ich es richtig verstehe. Es ist für die Abschreibung letztendlich egal ob das Abschreibungsobjekt physisch wirklich existiert und auch vorhanden ist? Müssten die Abschreibungsobjekte nicht irgendwie vorzeigbar sein (Inventar/Inventaraufkleber)? Das wäre ja nicht mehr stimmig und gegeben wenn wir die einzelnen Komponenten wild tauschen.

Und vor allem, wenn ich nun einen neuen Server zusammenbaue und dafür 50% der Komponenten aus bereits vorhandenen, sich in der Abschreibung befindlichen, Servern verwende, wie setzte ich diesen neuen Server dann noch an?

Wäre es nicht einfach möglich die einzelnen Komponenten als solche über 3 Jahre abzuschreiben, ohne diese als "Server" zu aktivieren? Dann hätte das Anlageverzeichnis zwar einen enormen Umfang und ggf. Einzelpositionen von 2,50 EUR, aber letztendlich würde es die Realität besser wiederspiegeln.
Moderator
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...

tja, in der Tat bei einer wilden Umsetzung und Neuinstallation könnte es Probleme geben.
Jedes im Anlagenverzeichnis aufgeführte Wirtschaftsgut sollte auch physisch vorzeigbar sein.

Eine Einzelaktivierung aller einzelnen Komponenten (einzel bewertbarer Bauteile) ist zwar theoretisch zulässig und möglich, aber - wie Sie selbst erkennen - mit einem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Dies empfiehlt sich nur für die höher wertigeren Komponenten (Einzelpreis > 150 EUR).

Alternativ könnte man bei einer größeren Umrüstung eines Servers dagegen, dessen Restbuchwert zuzüglich der neuen Umbauteile als neues Wirtschaftsgut zu aktivieren. Der Restbuchwert des abgehenden Servers führt somit nicht zu Betriebsausgaben, sondern zu Anschaffungskosten eines neuen Servers. Aus dem alten Server ausgebaute Teile - die vielleicht später wieder in einen anderen neuen Server eingebaut werden - gehen dabei einfach unter, diese Tatsache wird also einfach ignoriert. Sonst wäre auch bei dieser Alternative der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Eine Vorlage für ein Anlageverzeichnis finden Sie im Gründerlexikon als Download.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl

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