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#1 Wed Jan 09, 2008 5:01 am
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Mitglied
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Beiträge: 3
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Hallo, bin neu hier und hätte folgende Frage: Ein bislang privat genutzter Pkw-Kombi wird seit Anfang 2007 im Kleingewerbe, Bereich Kurierdienst, gelegentlich eingesetzt. Beispiel Gesamtlaufleistung/Jahr 20000 km, betrieblicher Anteil 3000 km. In welcher Höhe können die üblichen laufenden Kosten wie Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturen etc. abgesetzt bzw. als sogenannte Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ist dies über einen Prozentsatz anzugeben? Können größere Reparaturen (in vorliegendem Fall Einbau eines neuen Getriebes) ebenfalls anteilig abgesetzt werden? Würde mich über ein baldige Antwort sehr freuen. « Zuletzt durch Junimond57 am Wed Jan 09, 2008 5:02 am bearbeitet. »
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#2 Thu Jan 10, 2008 10:33 pm
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Moderator
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Hallo, die Kosten für die gelegentliche betriebliche Nutzung eines Privat-PKWs können mit 0,30 EUR pro km angesetzt werden (Stichwort Reisekosten). Am sichersten ist für die Absetzung die Aufzeichnung der betrieblich gefahrenen Kilometer nach Datum, Strecke, km-Stände und Grund der Fahrt (Reisekostenbericht). Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
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#3 Sun Sep 14, 2008 5:10 pm
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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 4
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Hallo, wie sieht es mit der Mwst. (bzw. Vorsteuer) aus in diesem Fall für die 30ct / km ? Wenn ich meinem Auftraggeber die Fahrtkosten in Rechnung stelle, verlange ich 30ct/km + Mwst. Gruss Frank
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#4 Tue Sep 23, 2008 7:10 pm
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Moderator
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Hallo, bei der Weiterberechnung ist auf die Kosten Mehrwertsteuer aufzuschlagen, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht und keine Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist. Beim Betriebsausgabenabzug bleibt es bei 0,30 EUR pro Kilometer, ohne Vorsteuerabzug. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden. Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.
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#5 Sun Oct 05, 2008 10:10 am
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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 4
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Hallo, meine Frau ist freiberufliche Bauleiterin und faehrt ca. 30000 km / Jahr beruflich. Sie hat auch 2 Autos, wobei sie das eine (sehr sparsamer Diesel) fast nur geschaeftlich und das andere fast nur privat nutzt. Macht es in diesem Fall Sinn, die 0,30 EUR/km als Betriebsausgaben anzusetzen oder gibt es da bessere Alternativen ? Gruss Frank Huber
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#6 Sun Oct 05, 2008 1:26 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo, die pauschale Lösung mit 0,30 EUR/km ist nur möglich, sofern das Fahrzeug nicht mehr als 50% betrieblich genutzt wird, also erübrigt sich die Frage für den sparsamen Diesel. Im übrigen ist es eine (einfache) Rechenaufgabe: Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs pro gefahrenem Kilometer? Ergebnis mit der pauschalen von 0,30 EUR/km vergleichen. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden. Für eine konkrete Einzelberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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