Hallo,
ja - Privaträume die ausschließlich für Zwecke der eigenen GmbH genutzt werden können an diese vermietet werden.
Voraussetzung ist u. a., dass - bei einer Mietwohnung - eine Untervermietung gestattet ist. Im allgemeinen muss der Betrieb eines bzw. dieses Gewerbebetriebs in dem Wohngebiet zulässig sein, damit er dort betrieben werden darf. Ggf. beim Gewerbe- oder Bauamt erkundigen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Wird an die GmbH vermietet, dann kann die GmbH die Miete als Betriebsausgaben absetzen,
ABER, der Vermieter - Sie - müssen die Mieteinnahmen versteuern. Können auf der anderen Seite natürlich die anteiligen Wohnungskosten als Werbungkosten von den Mieteinnahmen abziehen.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de