Betriebsausgaben


Arbeitszimmer / Betriebsstätte

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 1

Hallo,

Kann ich nicht die Arbeitszimmerproblematik umgehen und einfach für die in meinen Privaträumen angemeldete GmbH (Betriebssitz) einen Untermietvertrag schreiben?

Dann kann ich doch die Kosten in voller Höhe als Beriebsausgaben geltend machen - oder nicht?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
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Hallo,

ja - Privaträume die ausschließlich für Zwecke der eigenen GmbH genutzt werden können an diese vermietet werden.

Voraussetzung ist u. a., dass - bei einer Mietwohnung - eine Untervermietung gestattet ist. Im allgemeinen muss der Betrieb eines bzw. dieses Gewerbebetriebs in dem Wohngebiet zulässig sein, damit er dort betrieben werden darf. Ggf. beim Gewerbe- oder Bauamt erkundigen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Wird an die GmbH vermietet, dann kann die GmbH die Miete als Betriebsausgaben absetzen,

ABER, der Vermieter - Sie - müssen die Mieteinnahmen versteuern. Können auf der anderen Seite natürlich die anteiligen Wohnungskosten als Werbungkosten von den Mieteinnahmen abziehen.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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