Betriebsausgaben


Ausstellung abschreiben

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 1

Ich bin ehrenamtlich bei einem freien Bildungsträger. Wir haben eine Informationsausstellung auf roll-ups für die Jugendlichen (keine Kunstwerke!). Wie muss diese abgeschrieben werden? Gesamtpreis (rollups + Druck + Werkvertrag für Inhalt)? Nur die Roll-ups?
Ich bitte, die etwas naive Frage zu entschuldigen, aber unser Buchhaltungsbüro weiß es auch nicht. (und google auch nicht) :'(
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Zitat
aber unser Buchhaltungsbüro weiß es auch nicht

Dann sollten Sie schnellstens das Buchhaltungsbüro wechseln oder gleich zu einem Steuerberater gehen.

Hallo,

bevor die Frage beantwortet werden kann, bedarf der Sachverhalt noch einer Aufklärung.

"ehrenamtlich bei einem freien Bildungsträger"?

Also Sie erhalten keine Vergütung (Geld oder Sachleistungen) und wie wurde der "freie Bildungsträger" steuerlich eingestuft? Gemeinnützig?

Was kostet umgerechnet ein einzelnes Rollup?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Seite: 1

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software