Steuerberatunsrechnung vom 31.12.2007 mit der Abrechnung von Leistungen des IV./07 wird am 02.01.2008 bezahlt.
Ich bin der Meinung das dass eine reg. wiederk. BA i.S.v. §11 EStG ist. Sie is inner halb von 10 Tagen geleistet worden und ist reg. wiederk. mehr sagt das Gesetz ja leider nicht darüber aus. Ich habe mir auch schon das BFH (Urt. v. 01.08.2007, XI R 48/05) dazu durchgelesen indem es um die USt-VZ geht.
http://www.123recht.net/Umsatzsteuer-Vorauszahlung-als-regelm%C3%A4ig-wiederkehrende-Ausgabe__a25711.html
Was meint Ihr dazu?

