Betriebsausgaben


zeitanteilig abschreiben: degressiv und bei Sonderabschreibung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Sehr geehrter Herr Krexel,

folgender Sachverhalt liegt vor: Anschaffung eines Pkw am 18.3.2010, Tag der Erst-Zulassung: 6.2.2009, Anschaffungs- und Nebenkosten 12.000 €.

Zur genauen Berechnung der Abschreibung habe ich folgende Fragen:

1. Beginnt die lineare Abschreibung rechnerisch mit dem 6. Jahr oder wird das Jahr von der Erstzulassung bis zu meinem Kauf als erstes Jahr der Abschreibung berücksichtigt, so dass ich rechnerisch mit dem 5. Jahr beginne?

2. Weiter habe ich die Frage, ob degressiv auch zeitanteilig abgeschrieben wird, d.h. 25 % von 12.000 € = 3.000 € und davon 9/12 = 2250 €?

3. Schließlich möchte ich wissen, ob ich die 20%ige Sonderabschreibung in 2010 (2.400 €) zeitanteilig berechnen muss, also ¾ von 2.400 € = 1.800 €, oder ob ich im vorliegenden Fall die vollen 20 % abschreiben darf.

Könnten Sie bitte meine Fragen beantworten? Dankeschön
Moderator
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Hallo,

nachfolgend Antworten zu Ihren Fragen:

1. Da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, wird auch nur noch die Restnutzungsdauer von fünf Jahren angesetzt.

2. Egal welche Aschreibungsart gewählt wird, im Jahr der Anschaffung ist stets zeitanteilig abzuschreiben.

3. Sonderabschreibung kann bei einem PKW nur in Anspruch genommen werden, wenn er nachweislich (Fahrtenbuch) mehr als 90 % betrieblich genutzt wird. Die Sonder-AfA kann innerhalb der ersten fünf Jahre in jedem Jahr in beliebiger Höhe (bis maximal insgesamt 20 %) in Anspruch genommen werden, auch in voller Höhe im Erstjahr.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Beiträge: 3

Ich bedanke mich! Mir gefällt die Seite richtig gut. Danke für die klaren Antworten, die haben mir sehr geholfen. Nun kann ich die Abschreibung abschließen und mich zu weiteren Fragen erst einmal auf der Seite umsehen. Es steht hier vieles, das ich gebrauchen kann. Danke nochmals.

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