folgender Sachverhalt liegt vor: Anschaffung eines Pkw am 18.3.2010, Tag der Erst-Zulassung: 6.2.2009, Anschaffungs- und Nebenkosten 12.000 €.
Zur genauen Berechnung der Abschreibung habe ich folgende Fragen:
1. Beginnt die lineare Abschreibung rechnerisch mit dem 6. Jahr oder wird das Jahr von der Erstzulassung bis zu meinem Kauf als erstes Jahr der Abschreibung berücksichtigt, so dass ich rechnerisch mit dem 5. Jahr beginne?
2. Weiter habe ich die Frage, ob degressiv auch zeitanteilig abgeschrieben wird, d.h. 25 % von 12.000 € = 3.000 € und davon 9/12 = 2250 €?
3. Schließlich möchte ich wissen, ob ich die 20%ige Sonderabschreibung in 2010 (2.400 €) zeitanteilig berechnen muss, also ¾ von 2.400 € = 1.800 €, oder ob ich im vorliegenden Fall die vollen 20 % abschreiben darf.
Könnten Sie bitte meine Fragen beantworten? Dankeschön

