Betriebsausgaben


ebay-Gutschein auf PayPal-Konto

Moderatoren: Steuerberater Kexel.

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 3

BASIS: EÜR, SKR 03, Istversteuerung, es wird kreditorisch gebucht

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

meine erste Frage hier im Forum:

auf dem PayPal-Konto geht ein Gutschein von ebay (nicht vom Kreditor!!!!) ein. Dieser Gutschein wird zur Begleichung einer Kreditorenrechnung verwendet, über PayPal.


A. Ist dieser Gutschein zu buchen?

B. Wenn ja, wie?

C. Wenn nein, wie lautet der Buchungssatz beim ausbuchen des OP, da ja weniger für die Rechnug bezahlt wurde, der Kreditor aber trotzdem durch den Gutschein die volle Summe erhält?

D. Egal ob B. oder C., wie ist das mit der Umsatzsteur?

Vielen Dank für Antworten im voraus.

Thomas
« Zuletzt durch cocosito am Thu Sep 08, 2011 11:43 am bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

von wem ist der Gutschein und warum wurde er gewährt?

Der Gutschein stellt letztendlich einen Bonus, Rabat, Provision oder ähnliches dar, und zwar von dem der ihn Ihnen gewährt hat, er ist dementsprechend zu behandeln.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 3

Steuerberater Kexel schrieb
Hallo,

von wem ist der Gutschein und warum wurde er gewährt?

Der Gutschein stellt letztendlich einen Bonus, Rabat, Provision oder ähnliches dar, und zwar von dem der ihn Ihnen gewährt hat, er ist dementsprechend zu behandeln.


Hallo Herr Kexel,

vielen Dank, dsss Sie sich des Themas annehmen. Der Gutschein ist von ebay, ein Geschenk sozusagen, um Rechnungen über PayPal zu begleichen.

Dieser Gutschein wurde dem PayPal-Konto gutgeschrieben. Anschließend wurde über PayPal eine Kreditorenrechnung beglichen, wobei PayPal vom "normalen" Bankkonto den um den Gutschein gekürzten Betrag der Kreditorenrechnung abbucht.

Zusammengefaßt bedeutet das folgenden: Kreditor erhält die komplette Rechnungssumme gutgeschrieben und ich muß nur den durch den Gutschein reduzierten Betrag zahlen. (Rg. 100€, ebay-Gutschein 10€ auf PayPal-Konto., Zahlung an Kreditor über PayPal 90€ von mir, 10€ durch ebay wg. Gutschein).

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

Thomas
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

in diesem Fall ist der Gutschein als Rabatt bzw. Bonus zu sehen.

Einfach als Kostenkürzung gegen Kostenkonto Ebaygebühren buchen und umsatzsteuermäßig wie die Ebaygebühren behandeln, nur eben mit negativem Vorzeichen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 3

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage...
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 203

Muss man eigentlich im paypal Konto jeden einzelnen Umsatz und jede einzelne Gebühr von paypal buchen oder reicht es, wenn man die Umsätze in der Summe als Einnahme erfasst und die entsprechenden Gebühren auch als Summe?
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

laut Impressum ist PayPal eine Bank:
Zitat
PayPal wird EU-weit von der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (PayPal Luxemburg) als Bank geführt und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert.

Also ist ein PayPal-Konto wie jedes andere betriebliche Bankkonto im Rahmen einer Buchhaltung zu behandeln. Somit auch jede Belastung und Gutschrift einzeln zu buchen. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hingegen genügt - wie sonst auch - ein Zusammenfassen gleichartiger Positionen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sat Sep 10, 2011 5:26 pm bearbeitet. »

Gesperrt

Seite: 1

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software