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Betriebsausgaben


"Aufwands-Entschädigungen" an Familienangehörige ???

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 7

Hallo Forum,
habe nun noch eine Frage zur "Vergütung" von Familienangehörigen:

Meine Eltern (Rentner) leisten täglich mindestens 1 Stunde Arbeit für mein Geschäft, ebenso übernimmt meine Frau Bürodienste.

Kann ich hier Kosten geltend machen (und natürlich auch denjenigen in echt bezahlen), ohne pauschal Sozialversicherungen u.ä. zahlen zu müssen? Wenn letzteres anfällt, wird die Sache allerdings uninteressant.
Gibt es also eine "kleinere" Möglichkeit als den 400€-Job mit all seinen Formalitäten und Pauschalen Abgaben?
Kleinstgrenze für Bezahlung von Hilfstätigkeiten oder so?
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Das Arbeitsverhältniss zwischen Ihnen als Arbeitgeber und den Familienangehörigen sollte stets so geahlten und geführt werden, als seien es fremde Dritte. Also nix anderes tun als bei dem Herr Müller oder Meier, der für ein paar Stunden mithilft. Das heißt, den Vater oder die Mutter genauso anmelden wie jeden anderen Arbeitnehmer auch. Also Bundesknappschaft als Geringfügig Beschäftigten. Mehr dazu unter http://www.minijob-zentrale.de
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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