ich hätte da eine Frage. ich bin Freiberufler. Letztes Jahr wurde mir bei einem Kurzaufenthalt in einer anderen Stadt meine zum großen Teil auch berufl. genutzte digitale Spiegelreflexkamera plus Zubehör sowie Brille und Papiere aus einem verschlossenen Pkw (nicht meiner) gestohlen. Das Ganze wurde auch zur Anzeige gebracht u. polizeilich festgehalten, auch eine Schätzung des Gesamtverlusts wurde damals durch die Polizei vorgenommen (1000 Euro lt. Protokoll). Die Kasko hat den Schaden später leider nicht übernommen.
Inzwischen habe ich die Gegenstände – Kamera, Objektive, Brille, Führerschein, Personalausweis – wiederbeschafft.
Meine Frage nun: Wie setze ich den Verlust am besten bei der Einkommensteuererklärung ab? Insgesamt als Betriebsausgabe oder als außergewöhnliche Belastung oder irgendwie aufgeteilt (z.B. Brille unter Gesundheitskosten (in außergew. Belastung), Papiere als außergewöhnliche Belastung, neue Kamera als Betriebsausgabe)?
Und wie funktioniert das überhaupt bei Diebstahl? Kann man sowohl den eigentlichen Verlust als auch dieWiederbeschaffungskosten geltend machen oder nur den tatsächlichen Wiederbeschaffungwert der Sachen? Kann ich also beispielsweise die gestohlene Kamera als eigene Betriebsausgabe oder als außergewöhnliche Belastung angeben und zugleich die neu gekaufte als normale Betriebsausgabe (Abschreibung, da über 410 Euro)? Das wäre aber dann ja eine doppelte Anrechnung...
Bei allen Gegenständen handelt es sich ja in diesem Fall um existenzwichtige Sachen, also sollte ich das doch irgendwie anrechnen können, fragt sich nur wie es am günstigsten ist.
Für Tipps u. Erfahrungswerte wäre ich euch wirklich sehr dankbar!
rosalila

