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#1 Sat Dec 31, 2011 8:09 pm
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Guten Tag, als selbständiger Fotograf würde ich gerne meine gekauften Objektive bis 410€ netto als GWG absetzen. Ist das möglich? Weil, gerade bei dem Punkt der "selbständigen Nutzung" bin ich unsicher. Habe in dem Forum nämlich auch gelesen, dass Speichersticks selbstständig nutzbar seien, aber irgendwie ist das für mich eher schwer nachvollziehbar (mal davon abgesehen, dass die Sticks weniger als 150€ kosten), weil man braucht ja ein Gerät um es zu "befüllen" und auszulesen. Hoffentlich verstehe ich eines Tages mal, was der Gesetzgeber mit "selbständig nutzbar" meint... Vielen Dank schonmal im Vorraus! Viele Grüße Samuel
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#2 Sat Dec 31, 2011 8:38 pm
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Ups, bzgl. der Speichersticks habe ich mich verlesen. Aber ein anderes Beispiel hätte ich parat: -ein Tisch mit einem Anschaffungswert unter 410€ netto wäre ein GWG, da selbstständig nutzbar. Vielleicht als Ablagefläche nutzbar, aber als Tisch an sich, da braucht es ja noch Stühle. Wieso ist ein Tisch "selbständig" nutzbar und ein Drucker nicht?
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#3 Tue Jan 03, 2012 5:40 pm
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Moderator
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Hallo, nicht jeder Tisch braucht einen Stuhl, wie Sie selbst anmerken, er kann auch als Ablagefläche ohne Stühle dienen. Auf einem Drucker können Sie aber ohne PC nichts drucken. Anders verhält es sich bei einem sogenannten Multifunktionsgerät (Drucker und Kopierer oder Drucker und Fax in einem). Hier kann man das Gerät selbständig ohne PC nutzen, nämlich eben als Kopierer oder Fax. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#4 Thu Jan 05, 2012 1:14 pm
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Vielen Dank für die Antwort. Wie sieht es aber mit Objektiven aus? Muss ich die über die Nutzungsdauer abschreiben, obwohl sie weniger als 410€ netto gekostet haben? Eigentlich ist die Frage ja einfach zu beantworten: Sie sind nicht selbständig nutzbar (sie brauchen ja die Kamera), also sind sie kein GWG. Aber gleichzeitig kann die Kamera (die angenommen auch unter 410€ netto kostet) ohne Objektiv und Speicherkarte nichts fotografieren... Das Komische an der Sache ist ja, dass drei Produkte alleine nichts auf die Beine stellen können, zusammen aber wunderbar funktionieren. Sind also alle drei Dinge (Kamera, Objektiv, Speicherkarte) keine GWG? Vielen Dank Samuel
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#5 Sun Jan 08, 2012 12:55 pm
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Moderator
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... ein Wirtschaftsgut besteht aus 1 x Kamera + 1 x Objektiv + (wenn kein interner Speicher) 1 x Speicherkarte. Alles zusammen <=410 EUR = GWG; >410 EUR = kein GWG. Weitere Objektive = keine GWG _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#6 Sun Jan 08, 2012 9:34 pm
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Herr Kexel, vielen Dank für die einleuchtende Antwort. Sehr interessant das Ganze. Viele Grüße Samuel
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