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Betriebsausgaben


1%-Methode mit oder ohne USt.

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 2

Hallo liebe Forumsbetreuer!
Habe versucht, mir alle meine Fragen durch das Lesen anderer Posts zu beantworten und trotzdem raucht mir noch immer der Schädel.

Eckdaten:
2007 v. USt. befreit
2008 USt.-pflichtig
Kfz: Bj. 1995 Bruttolistenpreis € 14.000 (incl. damals 15% MwSt.)

1.Wie soll ich nun meinen privaten Eigenanteil nach 1% Methode für 2007 u. 2008 berechnen?
Mit oder ohne Umsatzsteuer? (da ich für 2007 v. Umsatzsteuer befreit war)
Wenn mit USt., dann mit den damaligen 15% oder mit 19% ?

2.Nur zum Verständnis für 2008. (ich will begreifen was ich da rechne) :?
Privatanteil für 12 Monate:
14.000€ x 12% = 1680€ (begriffen ;) )
Umsatzsteuer:
1680€ x 80% = 1344€ x 19% = 255,36€ ? oder
1680€ x 80% = 1344€ x 15% = 201,60€ ?

Woher die 80%, was ist das? Und wie gehabt mal 19% oder 15%

Ich bin verzweifelt.
Vielen Dank im Voraus schonmal für das Lesen meines Anliegens. :|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
1.Wie soll ich nun meinen privaten Eigenanteil nach 1% Methode für 2007 u. 2008 berechnen?

Bruttolistenpreis von damals in Euro umgerechnet x 1 % x Anzahl der Monate der Privatnutzung (vermutlich 12) = einkommensteuerlicher Privatanteil x 80 % = Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage x 19 % = abzuführende Umsatzsteuer

Für 2007 entfällt die Umsatzsteuer, soweit keine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Zitat
2.Nur zum Verständnis für 2008

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53836/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/135,property=publicationFile.pdf

Zitat
2.1 1 % - Regelung
Ermittelt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 % - Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, kann er von diesem Wert aus Vereinfachungsgründen bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung ausgehen. Für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann er einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen. Der so ermittelte Betrag ist ein sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.


Richtige Lösung:
Zitat
Umsatzsteuer:
1680€ x 80% = 1344€ x 19% = 255,36€


Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 2

Vielen Dank Herr Kexel, dass Sie sich dafür Zeit genommen haben.
Herzliche Grüße

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