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Betriebsausgaben


PKW im Betriebsvermögen und 1% Methode

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 4

Hallo,

möchte mir einen Neuwagen zulegen, der eindeutig zum notwendigen Betriebsvermögen gehören wird (betriebliche Fahrten ca. 90%).

Würde das Fahrzeug gerne mit eine Anhängerkupplung und einer Gasanlage ausrüsten lassen.

Wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug zunächst ohne Gasanlage und AHK bestelle (um den Listenpreis möglichst niedrig zu halten) um es dann (sagen wir mal nach drei Monaten) mit einer Gasanlage und einer AHK nachzurüsten.

Wird der Listenpreis dann nachträglich hochgesetzt? Wo finde ich da was drüber?

Mit bestem Dank

Detlef
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die zusätzliche Ausstattung eines Fahrzeug mit einer Gasanlage stellt meines Erachtens sogenannte nachträgliche Anschaffungskosten dar. Diese erhöhen die ursprünglichen Anschaffungskosten und sind einheitlich mit den bisherigen abzuschreiben.

Für die Berechnung des Privatanteils erhöhen sie auch folglich den Bruttolistenpreis.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 4

Hallo,

so ähnlich hatte ich mir das auch schon gedacht! Kann ja nicht sein, dass die Kosten einerseits abschreibbar sind, aber andererseits bei der Berechnung des Privatanteils unberücksichtigt bleiben.

Gruß

Detlef

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