möchte mir einen Neuwagen zulegen, der eindeutig zum notwendigen Betriebsvermögen gehören wird (betriebliche Fahrten ca. 90%).
Würde das Fahrzeug gerne mit eine Anhängerkupplung und einer Gasanlage ausrüsten lassen.
Wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug zunächst ohne Gasanlage und AHK bestelle (um den Listenpreis möglichst niedrig zu halten) um es dann (sagen wir mal nach drei Monaten) mit einer Gasanlage und einer AHK nachzurüsten.
Wird der Listenpreis dann nachträglich hochgesetzt? Wo finde ich da was drüber?
Mit bestem Dank
Detlef

