Hallo,
in Ihrem Fall wird dringend der direkte Rat eines Steuerberaters empfohlen.
Denn eine falsche Scheu vor den Kosten kann sehr schnell zu einem viel höheren eigenen Steuernachteil führen.
Nichtsdestotrotz nachfolgend einige Hinweise:
Worum handelt es sich bei Ihrer "Solarthermie" genau?
Um eine Solaranlage, mit der Sie Wasser erhitzen um es selbst (privat) zu verbrauchen oder um eine Photovoltaikanlage, mit der Strom produziert wird, der an ein Stromunternehmen verkauft wird?
Handelt es sich um eine Anlage ausschließlich zum privatgebrauch, dann sind auch die Kosten Ihr Privatvergnügen, d. h. sie sind steuerlich nicht abzugsfähig. Auf der anderen Seite ist die erhaltene Förderung ebenfalls nicht steuerpflichtig und nicht in der Einkommensteuererklärung zu erfassen.
Handelt es sich hingegen um eine Photovoltaikanlage, ja dann gilt das eingangs geschriebene: Von einem Steuerberater beraten lassen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.