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Betriebsausgaben


Poolabschreibung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Hallo,
mein Handy (iPhone) wurde gestohlen - aktiviert in Poolabschreibung über 5 Jahre. Strafanzeige gestellt - natürlich ohne Erfolg.

Meine Frage: kann/darf ich den Restwert ausbuchen? Ich glaube, mal gelesen zu haben, dass das bei Poolabschreibungen eben NICHT geht!

Vielen Dank jetzt schon für die hilfreiche Antwort.
Gruß I.R.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1326
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

nein, Poolabschreibung bedeutet einheitliche pauschale Abschreibung ohne Berücksichtigung jeglicher Besonderheiten. Das Handy wird also weiter abgeschrieben über 5 Jahre, obwohl es nicht mehr vorhanden ist.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Vielen Dank für die Info - bestätigt das, woran ich mich erinnerte. Kam gerade noch rechtzeitig zum Jahresabschluss!

Herzliche Grüße an das tolle Team!

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