| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Wed Jan 25, 2012 6:11 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13
|
Hallo, mein Handy (iPhone) wurde gestohlen - aktiviert in Poolabschreibung über 5 Jahre. Strafanzeige gestellt - natürlich ohne Erfolg. Meine Frage: kann/darf ich den Restwert ausbuchen? Ich glaube, mal gelesen zu haben, dass das bei Poolabschreibungen eben NICHT geht! Vielen Dank jetzt schon für die hilfreiche Antwort. Gruß I.R.
|
|
|
#2 Sun Feb 05, 2012 12:14 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1326
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, nein, Poolabschreibung bedeutet einheitliche pauschale Abschreibung ohne Berücksichtigung jeglicher Besonderheiten. Das Handy wird also weiter abgeschrieben über 5 Jahre, obwohl es nicht mehr vorhanden ist. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
|
#3 Sun Feb 05, 2012 4:37 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13
|
Vielen Dank für die Info - bestätigt das, woran ich mich erinnerte. Kam gerade noch rechtzeitig zum Jahresabschluss! Herzliche Grüße an das tolle Team!
|