logo
Betriebsausgaben


Bruttolistenpreis

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 2
Ort: berlin

Hallo, jetzt komm ich mir zwar gewaltig naiv vor, aber ich weiß es eben nicht:

Wie ermittelt man denn den Bruttolistenpreis oder wo findet man ihn?

Und muß man ihn irgendwie nachweisen?


Wenigstens wird die Antwort wohl keine Mühe bereiten.

Schöne Grüße aus Berlin und vielen Dank - Manuela
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Zitat
Hallo, jetzt komm ich mir zwar gewaltig naiv vor

DAs sollte s nicht, denn dazu betreibe ich ja das Forum für Betriebsausgaben.
Zitat
Wie ermittelt man denn den Bruttolistenpreis

Den kann man nicht ermitteln, der wird vom Autohersteller vorgegeben.
Zitat
oder wo findet man ihn?

Veröffentlicht wird der auch in den wenigsten Fällen, am leichtesten bekommt man ihn vom Autohändler.
Zitat
Und muß man ihn irgendwie nachweisen?

Eine schriftliche Bestätigung des Autohändlers wäre ratsam und sinnvoll.

Ich hoffe das hilft etwas.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 2
Ort: berlin

Vielen Dank für die Antwort.

Mein KFZ ist Baujahr 1993, übrigens ein Lieferwagen/LKW, da sagt mir der hersteller, sowas wird ja gar nicht mehr geführt. Dennoch nutze ich das Auto ja zum Transport für mein Unternehmen. Wird das dann im Verzeichnis des Anlagevermögens mit 1 € geführt, oder überhaupt nicht mehr, oder wie ist das? Und wie wende ich denn da die 1% -Regel an, geht doch gar nicht. Ein Fahrtenbuch führe ich nicht.
Ich würde jetzt einfach die Kosten des fahrzeugs (Versicherung, steuern, benzin) zu 50% als Betriebsausgae geltend machen wollen, geht das?

Es ist übrigens mein einziges Auto, und natürlich kann man davon ausgehen, daß ich es auch privat nutze.

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Zitat
übrigens ein Lieferwagen/LKW
Für LKws (muss in der zulassung als LKW deklariert sein) ist eine Ermittlung der privaten Nutzung nicht notwendig, daher auch keine 1% Regelung oder Fahrtenbuch. (Selbst wenn man mit dem Fahrzeug privat mal fahren sollte). Mit dem Buchwert des Fahrzeugs im Anlagevermögen hat es im Übrigen auch nichts zu tun. Es geht bei der privaten Nutzung nur um die laufenden Kfz-Kosten, aber das ist mit "Lkw" bereits erledigt.

Eurtax Schwacke - professionelle Fahrzeugbewertung online - Transporter
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Sat Jul 26, 2008 8:46 pm bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Habe eine super Seite im Netz gefunden, da wird der Bruttolistenpreis von jedem beliebigen Fahrzeug ermittelt. AUch der Zeitwert, frag mich wo die die ganzen Daten herbekommen. Ich würde trotz alledem erst einmal vorsichtig sein mit den Daten. Lieber noch mal im Autohaus anrufen und die Internetdaten vergleichen. Die Seite lautet: autobudget.de Wir haben mal recherchiert, wer das Portal betreibt. Fragwürdig ist zunächst, warum kein NAme, Ansprechpartner oder Telefonnummer im Impressum steht. Das gehört juristisch gesehen da rein. Egal, man bekommt es ja auch so raus, wer dahintersteckt. WEiterhin haben wir rausgefunden, dass unter der angegebene Adrese Im Heidkampe 36 D-30659 Hannover die Firma nicht mehr zu finden ist. Die sind umgezogen, veröffentlcihen trotzdem noch ihre alte Adresse im Netz. Merkwürdig, wenn ich ein so tolles System im Internet betreibe, dann möchet ich doch auch angerufen werden, um bspw. neue Kontakte, Werbepartner oder einfach nur den Kundenkontakt zu pflegen. Das kann man ja auch über eine 0180 Nummer tun, um die Kosten abzufangen. Egal, das Portal spuckt jedenfalls Daten aus, ob die stimmen, muss noch geprüft werden.

Autobewertung mit Schwacke
Sie erhalten Ein- und Verkaufspreise der Händler von gebrauchten Autos online für nur 7,90 EUR. Exakte Bewertungen von gebrauchten Autos der letzten 12 Baujahre inkl. Sonderausstattung - Sie bekommen den genauen Wert!
www.schwacke.de
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Wed Sep 10, 2008 7:19 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

habe die Seite www.autobudget.de mal getestet.
Beim ersten Versuch - für ein eigenes Auto dessen Daten exakt bekannt sind - waren die angegebenen Daten falsch!

Zum Listenpreis gehört im Übrigen auch die Zusatzausstattung, und die ist auf der angegebenen Seite nicht wählbar.

Nichtsdestotrotz ein Anhaltspunkt ist's allemal - besser als Raten.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Also bei uns hat es in etwa hingehauen. Zur Sicherheit kann man ja immer noch beim Autohaus anrufen und sich die exakten Daten geben lassen. Dann kann man also gleich dort anrufen. Dieses Portal arbeitet in Kooperation mit einer Art Autobörse, so dass man nach dem Schätzen dort sein Auto gleich verscherbeln kann, ich habe das Gefühl, die Daten sind ausgedacht, um über das Stichwort Bruttolistenpreis , Autobewertung , gebrauchtwagen preise oder fahrzeugbewertung bei Google viele Besucher abzugreifen und dann Geld mit deren alten Autos zu verdienen. Bei oben genannten Wörtern stehen die auch gar nciht mal so schlecht da und ich möchte nicht wissen, wie viele Leute darüber auf das Angebot kommen und Ihre Karre da verscherbeln.

Fahrzeugbewertungen bei Schwacke - dem Original
Unabhängige und professionelle Bewertung von Pkw, Transporter und Geländewagen der letzten 12 Baujahre oder Zweiräder der letzten 10 Baujahre für nur 7,90 EUR! Bei Schwacke erhalten Sie Informationen über Ein- und Verkaufspreise für Ihr Fahrzeug.
www.schwacke.de
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Sat Jul 26, 2008 8:50 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

zum Thema private PKW-Nutzung empfehle ich das aktuelle BMF-Schreiben vom 18.11.2009,
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/208__a,property=publicationFile.pdf
hierin ist auch das Thema der Zulassungsart PKW oder LKW behandelt:
Zitat
Hierzu zählen beispielsweise auch Geländekraftfahrzeuge, wobei die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung vor der Neuregelung in § 2 Absatz 2a KraftStG zum 1. Mai 2005 unerheblich ist. Keine Kraftfahrzeuge i. d. S. sind Zugmaschinen oder Lastkraftwagen, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich „andere Kraftfahrzeuge“ sind.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Gesperrt

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software