Wie ermittelt man denn den Bruttolistenpreis oder wo findet man ihn?
Und muß man ihn irgendwie nachweisen?
Wenigstens wird die Antwort wohl keine Mühe bereiten.
Schöne Grüße aus Berlin und vielen Dank - Manuela
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Sep 28, 2006 8:41 am
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Beiträge: 2
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Wie ermittelt man denn den Bruttolistenpreis oder wo findet man ihn? Und muß man ihn irgendwie nachweisen? Wenigstens wird die Antwort wohl keine Mühe bereiten. Schöne Grüße aus Berlin und vielen Dank - Manuela |
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#2 Mon Oct 09, 2006 1:24 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
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DAs sollte s nicht, denn dazu betreibe ich ja das Forum für Betriebsausgaben.
Den kann man nicht ermitteln, der wird vom Autohersteller vorgegeben.
Veröffentlicht wird der auch in den wenigsten Fällen, am leichtesten bekommt man ihn vom Autohändler.
Eine schriftliche Bestätigung des Autohändlers wäre ratsam und sinnvoll. Ich hoffe das hilft etwas. _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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#3 Mon Oct 09, 2006 1:54 pm
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Mitglied
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Mein KFZ ist Baujahr 1993, übrigens ein Lieferwagen/LKW, da sagt mir der hersteller, sowas wird ja gar nicht mehr geführt. Dennoch nutze ich das Auto ja zum Transport für mein Unternehmen. Wird das dann im Verzeichnis des Anlagevermögens mit 1 € geführt, oder überhaupt nicht mehr, oder wie ist das? Und wie wende ich denn da die 1% -Regel an, geht doch gar nicht. Ein Fahrtenbuch führe ich nicht. Ich würde jetzt einfach die Kosten des fahrzeugs (Versicherung, steuern, benzin) zu 50% als Betriebsausgae geltend machen wollen, geht das? Es ist übrigens mein einziges Auto, und natürlich kann man davon ausgehen, daß ich es auch privat nutze. Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. |
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#4 Tue Oct 10, 2006 1:12 pm
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Administrator
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Beiträge: 197
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Für LKws (muss in der zulassung als LKW deklariert sein) ist eine Ermittlung der privaten Nutzung nicht notwendig, daher auch keine 1% Regelung oder Fahrtenbuch. (Selbst wenn man mit dem Fahrzeug privat mal fahren sollte). Mit dem Buchwert des Fahrzeugs im Anlagevermögen hat es im Übrigen auch nichts zu tun. Es geht bei der privaten Nutzung nur um die laufenden Kfz-Kosten, aber das ist mit "Lkw" bereits erledigt. _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. « Zuletzt durch Torsten am Sat Jul 26, 2008 8:46 pm bearbeitet. » |
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#5 Fri Mar 07, 2008 9:22 am
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Administrator
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Beiträge: 197
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Sie erhalten Ein- und Verkaufspreise der Händler von gebrauchten Autos online für nur 7,90 EUR. Exakte Bewertungen von gebrauchten Autos der letzten 12 Baujahre inkl. Sonderausstattung - Sie bekommen den genauen Wert! www.schwacke.de _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. « Zuletzt durch Torsten am Wed Sep 10, 2008 7:19 pm bearbeitet. » |
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#6 Thu Mar 13, 2008 8:16 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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habe die Seite www.autobudget.de mal getestet. Beim ersten Versuch - für ein eigenes Auto dessen Daten exakt bekannt sind - waren die angegebenen Daten falsch! Zum Listenpreis gehört im Übrigen auch die Zusatzausstattung, und die ist auf der angegebenen Seite nicht wählbar. Nichtsdestotrotz ein Anhaltspunkt ist's allemal - besser als Raten. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
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#7 Fri Mar 21, 2008 6:17 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
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Unabhängige und professionelle Bewertung von Pkw, Transporter und Geländewagen der letzten 12 Baujahre oder Zweiräder der letzten 10 Baujahre für nur 7,90 EUR! Bei Schwacke erhalten Sie Informationen über Ein- und Verkaufspreise für Ihr Fahrzeug. www.schwacke.de _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. « Zuletzt durch Torsten am Sat Jul 26, 2008 8:50 pm bearbeitet. » |
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#8 Sat Mar 06, 2010 4:59 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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zum Thema private PKW-Nutzung empfehle ich das aktuelle BMF-Schreiben vom 18.11.2009, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/208__a,property=publicationFile.pdf hierin ist auch das Thema der Zulassungsart PKW oder LKW behandelt:
_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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