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Betriebsausgaben


Kilometer oder Kosten berechnen?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 4

Hallo,

ich habe eine generelle Frage zum Thema Fahrtkosten und Kfz-Kosten, als ersten Schritt (die anderen Forumsbeiträge gehen hier alle schon weiter).

Ich bin Studentin und habe zur Finanzierung des Studiums ein Gewerbe angemeldet wo ich ab und zu bei Messen arbeite, Einnahmen im Jahr waren nur etwa 6000€, aber ich arbeite mit Umsatzsteuer um meine Ausgaben gegen rechnen zu können.

Jetzt die Frage, ist es so dass ich entweder nur die Kfz Kosten (Spritt, Reperaturen, Versicherung) ODER km-Beträge (fahrten zu den Messen hin und zurück für 0,30 und dafür keine Reperaturrechnungen etc) angeben kann? Also man kann es ja nicht mischen oder?
Und da ich wie gesagt nur ab und zu dazu unterwegs bin, ist ja die private Nutzung meines Autos höher als die geschäftliche, ist somit eine Abrechnung der Kilometer (also "Reisekosten") eher zu empfehlen, zumal ich eh nicht alle Tankbelege gesammelt habe?? Und entfällt dann diese Listenpreis-1%-Regelung?!

Würde mich über eine Antwort hierzu freuen, vielen Dank!!
« Zuletzt durch foxy am Tue Feb 23, 2010 9:47 pm bearbeitet. »
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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 4

ich nochmal, ich habe hier im forum grad folgendes gefunden:

ei Behandlung als Privatvermögen, kann man

entweder "per Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten anteilig abrechnen, auch die der Anschaffung (aufgeteilt wie bei einer AfA)"
oder hat "die Möglichkeit der 30 Cent/km-Methode"

OK wenn ich dann die 30cent Methode anwende, wie sieht es dann mit der Umsatzsteuer aus? Mir geht es ja letztendlich darum die vereinnahmte Umsatzsteuer möglichst nicht zurück zu zahlen, also mit möglichst viel Ausgaben gegen zu rechnen, aber das wäre bei der 30cent sache ja nicht möglich?
Hat diese Methode überhaupt einen Effekt wenn ich nur 6000eu Einnahmen hatte?

Also wie krieg ich durch meine Fahrten zu den Messen die Umsatzsteuer angerechnet? Weil die Fahrten fanden ja statt und sind somit eindeutig eine Ausgabe für mein Gewerbe und müssten doch irgendwie auch auf die eingenommene Umsatzsteuer wirkung haben.

verzweifelt, foxy :roll:
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

Hallo,

es unterscheidet sich ob dein Auto im privaten- oder betrieblichen Vermögen ist. Im Prinzip hast du deine Fragen schon selbst beantwortet.

In deinem Fall wäre es Kilometergeld, weil du dein privates Fahrzeug gewerblich nutzt du kannst somit pro km 0,30 Euro ansetzten zu den 0,30 Euro zähen auch Reparaturen, Versicherungen, Steuern ect. Deine Einnahmen vermindern sich nicht.

http://www.betriebsausgabe.de/kilometergeld-91.html

2. Variante:
Ist dein Auto im Betriebsvermögen und wird mehr als 10% berieblich genutzt sind die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen dazu würde dann auch Versicherungen, Steuern ect. zählen.

http://www.betriebsausgabe.de/kfz-kosten-85.html

Mfg. David
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 4

wenn ich also die 0,30 ansetze vermindern sich meine Einnahmen nicht, das heißt bei der Gewinnermittlung brauche ich das gar nicht angeben?? das ist ja mehr als ungünstig.... :-(
was hat das dann überhaupt für einen zweck das geld anzugeben?! wenn es an meinem gewinn eh nicht ändert??
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

Die 0,30 Euro kommen in deiner Einkommensteuererklärung.
Dein PKW ist nun mal "Privat" und alles was Privat ist gehört nicht ins Betriebsvermögen.
Wenn du unbedingt dein Gewinn mindern möchtest musst du zu einem Steuerberater gehen, der kennt die kleinen Ecken.

Mfg. David
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Die 0,30 Euro kommen in deiner Einkommensteuererklärung.

also ich glaube als Steuerberater hier mal etwas klarstellen zu müssen:
"Charmin (David), Sie sollten bei Ihrem offensichtlichen Halbwissen mit Ihren Antworten sorgsamer umgehen."

Bei den 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer handelt es sich um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben in Form von Reisekosten. Diese mindern selbstverständlich den Gewinn und sind in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.
Ein Vorsteuerabzug ist aus dieser Pauschale nicht zulässig.
Bei dem geringen Umfang Ihrer Tätigkeit wäre der Aufwand für jede andere Art der Kfz-Kosten-Ermittlung unverhältnismäßig hoch.

Aber wieso unterwerfen Sie Ihre Einnahmen überhaupt der Umsatzsteuer?
Außer Verwaltungsaufwand bringt auch dies Ihnen keinen Vorteil.

Ihnen würde persönlicher Rat durch einen Steuerberater sehr viel helfen. Dessen Kosten stellen auch Betriebsausgaben dar und mindern somit Ihre Steuerbelastung.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Fri Feb 26, 2010 6:42 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 9

Hallo,
also ich kann Herrn Kexel nur voll und ganz zustimmen. Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es zweckmäßig die gefahren Km mit 0,30 €/Km als Betriebsausgabe anzusetzen; alles andere wäre zu aufwendig. Ich rate Ihnen aber über Ihre betrieblichen Fahrten genau Buch zu führen (Datum, Uhrzeit, Ziel und Zweck der Fahrt), um dem Finanzamt die betrieblichen Fahrten genau dokumentieren zu können.
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 4

Erstmal vielen Dank für die Antworten!!
Nur noch eine Frage: ich würde dann für das Jahr wie von Ihnen empfohlen die 0,30 ansetzen und somit mein Auto als privat belassen (da ich ja nur diese einzelnen Fahrten hatte), aber geht das so einfach wenn ich im Jahr davor das Auto eben schon als Betriebsauto angegeben habe?
Muss ich den "Wechsel" zum Privat-Pkw dann beim FA irgendwie angeben?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

Zitat
aber geht das so einfach wenn ich im Jahr davor das Auto eben schon als Betriebsauto angegeben habe?

Nein, dann geht dies nicht so einfach - es gilt aber zu prüfen, ob das Fahrzeug tatsächlich als steuerliches Betriebsvermögen behandelt wurde.

Ich empfehle den kompletten Sachverhalt des aktuellen und Vorjahres durch einen Steuerberater prüfen zu lassen. Dies kann man ohne Belege, Kopien der abgegebenen Steuererklärungen und Steuerbescheide nicht einmal eben in einem Forum klären. Diese Steuerberatungskosten sind übrigens abzugsfähig.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Registriert: Nov 2010
Beiträge: 7

Ja da lohnt sich ein Spritsparendes Auto erst richtig ;-)
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kann ich mal eine kurze Frage stellen, ohne gleich ein neues Thema zu öffnen:

Ich benutze die Reisekostenabrechnung und fasse die Hin- und Rückreise zusammen. Macht es was aus, oder sollte ich die Hinreise getrennt aufschreiben.

Wenn ich von zuhause aus z. B. zum Büro fahre und dann z. B. zu einem Kunden fahre, schreibe ich das natürlich getrennt. Aber nicht, wenn ich dann wieder nachhause fahre.

Bei mir ist "Ende der Reise" gleichbedeutend wie "Ende der Rückreise". Geht das so.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

Zitat
Bei mir ist "Ende der Reise" gleichbedeutend wie "Ende der Rückreise". Geht das so.

Es kommt darauf an, nämlich darauf, ob Sie zum einen die Aufzeichnungen nur für die Reisekostenabrechnung (Verpflegungsmehraufwendungen) oder (auch) fürs Fahrtenbuch nutzen und zum anderen ob Sie am Zielort der Hinreise noch weitere Fahrten unternehmen.

Bei reinen Reisekostenaufzeichnungen immer Hin- und Rückreise zusammenfassen, da eine Reise.
Bei Fahrtenbuchaufzeichnungen, wenn Sie am Zielort nicht mehr fahren, dann reicht eine zusammengefasste Aufzeichnung. Anderenfalls, wenn am Zielort weitere Dienstreisen/Fahrten stattfinden, die im Fahrtenbuch zu erfassen sind, dann getrennte Aufzeichnungen.
Wenn
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Nein, bei mir ist es eine Zusammenfassung in der Reisekostenabrechnung. Wenn es der Fall sein sollte, dass ich nach meinem ersten Zielort wo anders hin fahren würde, würde ich das getrennt aufschreiben (zwei Fahrten).
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

eine Dienstreise beginnt an der Wohnung oder der Arbeitsstätte und endet auch dort wieder.
Alles was dazwischen abläuft ist eine einzige Dienstreise, auch wenn verschiedene Orte und Kunden besucht werden.
Wenn Sie dies, der Übersichtlichkeit wegen, getrennt notieren, ist dies auch möglich. Für die Verpflegungsmehraufwendungen ist jedoch die Zeit zusammenzurechen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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