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Betriebsausgaben


Betriebsfeier

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 2

Werden für die Bestimmung der 110 EURO Grenze nur alle Mitarbeiter gerechnet?
Wie wird bzw. werden die Unternehmer gerechnet?

Beispiel:
zwei selbstständige Anwälte, drei Mitarbeiter, Weihnachtsfeier Kosten 360 EUR
Nach A 19.5 LStR müsste doch durch 3 gerechnet werden oder ?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die anteiligen Kosten des/der Arbeitgeber zählen natürlich nicht mit. Es gibt um die Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer. Der Anteil des/der Arbeitgeber gelangt nicht an den Arbeitnehmer.

Also in Ihrem Beispiel geteilt durch 5-
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 2

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Nur noch mal zur Kontrolle:
In diesem Fall ist die Gesamtsumme durch 5 Teilnehmer zu teilen.
Dies bedeutet 3/5 der Gesamtsumme sind freiwillige soziale Aufwendungen und 2/5 sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Die Vorsteuer hingegen ist zu 100 % ansetzbar.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückantwort!!!
« Zuletzt durch than am Sun Mar 14, 2010 1:03 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... nein,
nicht komplizierter machen als es schon ist - 5/5 (100 %) freiwillige soziale Aufwendungen, 100 % Vorsteuerabzug.

Lediglich für die Lohnbuchhaltung ist in einer Nebenrechnung zu prüfen, ob der Anteil pro Arbeitnehmer (= 1/5 pro Arbeitnehmer) die Lohnsteuerfreigrenze überschreitet oder nicht.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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