Wie wird bzw. werden die Unternehmer gerechnet?
Beispiel:
zwei selbstständige Anwälte, drei Mitarbeiter, Weihnachtsfeier Kosten 360 EUR
Nach A 19.5 LStR müsste doch durch 3 gerechnet werden oder ?
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Wed Mar 10, 2010 6:42 am
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Beiträge: 2
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Wie wird bzw. werden die Unternehmer gerechnet? Beispiel: zwei selbstständige Anwälte, drei Mitarbeiter, Weihnachtsfeier Kosten 360 EUR Nach A 19.5 LStR müsste doch durch 3 gerechnet werden oder ? |
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#2 Fri Mar 12, 2010 7:28 pm
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Moderator
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die anteiligen Kosten des/der Arbeitgeber zählen natürlich nicht mit. Es gibt um die Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer. Der Anteil des/der Arbeitgeber gelangt nicht an den Arbeitnehmer. Also in Ihrem Beispiel geteilt durch 5- _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Sun Mar 14, 2010 1:02 pm
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Mitglied
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Beiträge: 2
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Nur noch mal zur Kontrolle: In diesem Fall ist die Gesamtsumme durch 5 Teilnehmer zu teilen. Dies bedeutet 3/5 der Gesamtsumme sind freiwillige soziale Aufwendungen und 2/5 sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Vorsteuer hingegen ist zu 100 % ansetzbar. Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückantwort!!! « Zuletzt durch than am Sun Mar 14, 2010 1:03 pm bearbeitet. » |
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#4 Sun Mar 14, 2010 5:37 pm
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Moderator
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nicht komplizierter machen als es schon ist - 5/5 (100 %) freiwillige soziale Aufwendungen, 100 % Vorsteuerabzug. Lediglich für die Lohnbuchhaltung ist in einer Nebenrechnung zu prüfen, ob der Anteil pro Arbeitnehmer (= 1/5 pro Arbeitnehmer) die Lohnsteuerfreigrenze überschreitet oder nicht. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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