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#1 Wed Mar 10, 2010 8:43 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 5
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Hallo, ich hätte da mal ein paar Fragen. Ich bin seit 2009 bei einer Dienstleistungsfirma angestellt. Dieser verwaltet Altenheime. Dabei habe ich immer 4 verschiedene Heime die ich aufzuchen habe. Nun wollte ich malf ragen ob das als regelmäßige Arbeitsstätte gilt, da ich ja immer in den gleichen Heimen bin? Darauf beruht auch der Vertrag auf diese 4 bestimmten Heime. Würde mich sehr über Antworten freuen.
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#2 Fri Mar 12, 2010 7:20 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, worin besteht die Verwaltung der Altenheime? Nur organisatorische Verwaltung oder kompletter Altenheimbetrieb? Handelt es sich bei den Heimen um Betriebsstätten des Arbeitgebers, ist der Arbeitgeber Heimbetreiber? Eine klare Darstellung des Sachverhalts ist für eine steuerliche Beurteilung unerlässlich. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Fri Mar 12, 2010 11:10 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 5
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Nein, die Betriebsstätten von den Heimen ist nicht vom Arbeitgeber wo ich angestellt bin. Jedes Heim ist quasi seine eigene GmbH. Es gibt da auch angestellte die direkt einen Vertrag mit dem Heim haben. Ich habe dagegen mit dem Dienstleister einen Vertrag, der hat seinen Sitz aber wo ganz anders. Das mit dem Verwalten von Heimen habe ich falsch ausgedrückt. Ich meinte eigentlich nur das die Firma da auch tätig ist. Ich hoffe jetzt hast du alle informationen! Lieben Gruß « Zuletzt durch Banane82 am Fri Mar 12, 2010 11:12 pm bearbeitet. »
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#4 Sun Mar 14, 2010 5:44 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... nach der neuesten, von der Finanzverwaltung anerkannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegen in Ihrem Fall keine Fahrten zwischen regelmäßigen Arbeitsstätten, sondern Reisekosten vor http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/028.html_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Mon Mar 15, 2010 4:50 pm
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Mitglied
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Beiträge: 5
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hey Kexel, Habe ich das richtig verstanden das es nicht als Einsatzwechseltätigkeit zählt? Das es sozusagen eine regelmäßige Arbeitsstätte ist? Es ist auch so das ich alle Arbeitsstätten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuche. Würde mich wieder über eien Antwort sehr freuen.
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#6 Mon Mar 15, 2010 7:31 pm
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Mitglied
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Beiträge: 5
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ich will hier das nochmal deutlicher machen: Ich arbeite zur Zeit in 4 Heimen die z.b. in Bochum sind. Wie schon geschrieben ist jedes Heim seine eigene GmbH. Manche Mitarbeiter sind direkt an der GmbH angestellt. Das hängt von der Tätigkeit ab. Es gibt aber für alle Heime eine Verwaltung, die die Heime verwaltet. Jetzt habe ich einen Vertrag mit einer Dienstleistungsfirma, die Ihren Sitz z.b. in Duisburg hat. die Verwaltung arbeitet mit der Dienstleistungsfirma zusammen. Die Dienstleistungsfirma betreut in ganz Deutschland Heime, die diese Verwaltung betreut. Ich hoffedas kam diesmal Verständlicher rüber!! « Zuletzt durch Banane82 am Mon Mar 15, 2010 7:34 pm bearbeitet. »
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#7 Mon Mar 22, 2010 4:50 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 5
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bist du noch da kexel? würde mich freuen von dir zu hören
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#8 Sat Apr 03, 2010 5:37 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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... ja ich bin wieder da - Antwort - wie bereits am 14.03.2010 geschrieben: Keine regelmäßigen Arbeitsstätten, somit in voller Höhe abzugsfähige Reisekosten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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