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#1 Thu Mar 11, 2010 10:59 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 1
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#2 Fri Mar 12, 2010 7:10 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Betriebsausgabenabzug und Vorsteuerabzug folgen dem Kalenderjahr. Also Vorsteuerabzug in 2009, zum Zeitpunkt des Kaufs. Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2009 abgeben und darin Vorsteuer erklären. Betriebsausgabenabzug in Form von Abschreibung ab 2009. In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung erfassen und Berechnung beifügen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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