Provisionszahlung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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chathamhouse
Gast

Zusammen mit einem ehemaligen Kollegen, der heute selber freiberuflich tätig ist, haben ich bei einem seiner Kunden ein größeres Schnitzel vom Teller gezogen. Da er den ersten Kontakt hatte und diesen viele Jahre gepflegt hat, haben wir uns auf eine 10-%ige Provision vom Umsatz geeinigt. Diese Provision ist nun für mich fällig. Handelt es sich um eine "Bezogene Fremdleistung" oder einfach unter "Sonstige Betriebsausgaben, oder? Wo taucht dieser Betrag in der EÜR auf? Vielen Dank im Voraus!
Moderator
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Hallo,

also wenn ich Ihre symbolische Sachverhaltsdarstellung richtig interpretiere, zahlen Sie einer Privatperson eine Vermittlungsprovision.

Diese stellt für Sie "Sonstige Betreibsausgaben" dar.

Von einer "Bezogenen Fremdleistung" spricht man, wenn ein Subunternehmer Leistungen erbringt.
Beispiel: Autowerkstatt repariert PKW und lässt die Karosserie von einem selbständigen Lakierer ausbessern. Die Lakiererkosten stellten Fremdleistungen für das Autohaus dar.

Ihr ehemaliger Kollege hat die erhaltene Provision seinerseits zu versteuern.
Wenn Ihr Kollege umsatzsteuerpflichtig (also kein Kleinunternehmer) ist, unterliegt die Provision bei ihm, sofern keine besondere Befreiungsvorschrift greift, auch der Umsatzsteuer.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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