GebrauchtwarenGebrauchtwaren sind immer dann Betriebsausgaben, wenn der Unternehmer als Händler diese gebrauchten Waren von Privatleuten oder auch anderen Unternehmern aufkauft, um sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Sofern eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt, kann der Unternehmer auch die ausgewiesene Vorsteuer geltend machen. Beim Kauf von Gebrauchtwaren bei Privatleuten ist das nicht gegeben. Es sollte aber auch hier ein Zahlungsbeleg erstellt werden, um einen Betriebsausgabenabzug zu gewährleisten. Für gewöhnlich ist das bei Privatleuten schwieriger. Beim An- und Verkauf von Gebrauchtwaren ist unter Umständen die Differenzbesteuerung anzuwenden. Werden Gebrauchtwaren für das Unternehmen als Ware oder als auf Dauer zu verwendende Wirtschaftsgüter erworben, dienen sie dem Unternehmen und sind somit als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es müssen aber auch hier die Regeln der Abschreibung von Wirtschaftsgütern beachtet werden.
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Liebhaberei rückwirkend nach Einstellung des Betriebes? Ich betreibe nebenberuflich einen Handel mit Gebrauchtwaren. Es gab anfangs kleine Gewinne, später ...
Eigenen PKW als Betriebsausgabe kaufen ? Hallo , erstmal möchte ich mich für das Forum bedanken es hat mir schon sehr viel beim blosen ...
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