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2009 erniedrigt sich zum 1. Juli der Krankenkassenbeitragssatz von 14,6% auf 14,0% (ermäßigt von 14,0% auf 13,4%). Entsprechend erniedrigen sich die Arbeitgeberzuschüsse bei der privaten Krankenversicherung. Auf Jahresbasis errechnet das Programm den Krankenversicherungsbeitrag auf Grundlage gleicher Bezüge in beiden Jahreshälften mit dem Einheitssatz von (14,6 + 14,0)/2 = 14,3% (wenn 14,6% eingestellt), ermäßigt = 13,7% (bei anderer Einstellung). Beim Privat-Krankenversicherungsbeitrag werden dann 14,3% zugrunde gelegt. In anderen Fällen muß gesondert gerechnet werden! Anders als 2009 gab es in den früheren Jahren zum 1. Juli immer eine Belastung. So wurde zum 1.7.2005 der Zusatzbeitrag zu Krankenkasse von 0,9% eingeführt und zum 1.7.2006 die MiniJob-Pauschale von 25% auf 30% erhöht. Zum 1.7.2008 stieg der Pflegeversicherungssatz von 1,7% auf 1,95%.
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