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Geschäftsessen

Unter einem Geschäftsessen versteht man die Bewirtung von Kunden oder Lieferanten. Diese Ausgaben sind nur bedingt abzugsfähig. Es gelten besondere Regelungen, so dass ein privater Anteil aus dem Geschäftsessen herausgerechnet werden muss. Nähere Erläuterungen und weiterführende Infos mit Beispielen werden im Stichwort Bewirtungskosten beschrieben.

Geschäftsessen und seine Tippfehler

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