GeschäftsessenUnter einem Geschäftsessen versteht man die Bewirtung von Kunden oder Lieferanten. Diese Ausgaben sind nur bedingt abzugsfähig. Es gelten besondere Regelungen, so dass ein privater Anteil aus dem Geschäftsessen herausgerechnet werden muss. Nähere Erläuterungen und weiterführende Infos mit Beispielen werden im Stichwort Bewirtungskosten beschrieben. Geschäftsessen und seine Tippfehlergescäftssesssen gschäftsessen gescheftsessen
0 Ergebnisse in den NewsLeider existieren zum Stichwort Geschäftsessen keine Artikel in unseren News.
Tipp: Lesen Sie andere Artikel in unserem Newsbereich!
0 Suchergebnisse im ForumLeider existieren zum Stichwort Geschäftsessen keine Beiträge in unserem Forum.
Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Geschäftsessen in unserem Forum!
letzte Änderung: 00.00.0000 Aufrufe: 763
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Geschäftsausstattung | Geschäftshaus >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: |
|
|
|
| Newsletter abonnieren |
|
Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

|
| Verwandte Stichwörter |
In folgenden Stichwörtern (max. 10) des Lexikons wurde Geschäftsessen auch noch gefunden.
|
|