GeschirrGeschirr, wie Teller, Tassen oder Besteck sind regelmäßig dann Betriebsausgaben, wenn das Unternehmen eine eigene Küche, Kantine oder einen ähnlichen Raum unterhält, in welchem sich die Mitarbeiter oder das Personal Speisen selbst zubereiten oder zubereitete Speisen erwerben und verzehren können.
Geschirr für Kunden und Lieferanten
Ebenso kann Geschirr auch dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn es nur zur Verpflegung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern dient. In diesem Zusammenhang sollten keine Verwechselung mit dem Begriff Bewirtungskosten stattfinden.
Vorsteuerabzug
Ist das Unternehmen umsatzsteuerpfllichtig, so spricht in obigen Fällen in der Regel nichts gegen einen Vorsteuerabzug, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Geschirr und seine TippfehlerUntertasse Porzellan geschirr in Gaststätten geschirr und tischwäsche bei Gaststätten Geschirr Erstausstattung
Weiterführende Links Bei endlichzuhause.de erhalten Sie für den Kauf Ihres Bürogeschirrs eine ordnungsgemäße Rechnung, welche den Grundlagen des Finanzamts genügt. Probieren Sie´s einfach aus.
2 Ergebnisse in den NewsWir haben zum Thema Geschirr 2 Treffer in unserem Newsbereich gefunden:
Schon eine Idee für Weihnachtsgeschenke für Ihre Kunden? Weihnachten ist das Fest der Geschenke. Aber nicht nur die Familie, Freunde und Bekannte wollen ...
Partyservice erbringt sonstige Leistung Die Annahme, dass ein Partyservice Lebensmittel liefert und damit der ermäßigten ...
2 Ergebnisse im ForumWir haben zum Thema Geschirr 2 Treffer in unserem Forum gefunden:
Geschirr und Tassen für Büroküche Kann ich das als GWG buchen oder gehört das zur Büroeinrichtung oder ...
Inventar als Block Hallo,
beim Kauf einer Gaststätte wurde das Inventar zu einem Wert von ca. 20.000 € lt. ...
letzte Änderung: 00.00.0000 Aufrufe: 556
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Geschenke an Mitarbeiter | Gesellschafter Darlehen >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: |
|
|
|
| Newsletter abonnieren |
|
Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

|
| Verwandte Stichwörter |
In folgenden Stichwörtern (max. 10) des Lexikons wurde Geschirr auch noch gefunden.
|
|