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Geschirr

Geschirr, wie Teller, Tassen oder Besteck sind regelmäßig dann Betriebsausgaben, wenn das Unternehmen eine eigene Küche, Kantine oder einen ähnlichen Raum unterhält, in welchem sich die Mitarbeiter oder das Personal Speisen selbst zubereiten oder zubereitete Speisen erwerben und verzehren können.

Geschirr für Kunden und Lieferanten

Ebenso kann Geschirr auch dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn es nur zur Verpflegung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern dient. In diesem Zusammenhang sollten keine Verwechselung mit dem Begriff Bewirtungskosten stattfinden.

Vorsteuerabzug

Ist das Unternehmen umsatzsteuerpfllichtig, so spricht in obigen Fällen in der Regel nichts gegen einen Vorsteuerabzug, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Geschirr und seine Tippfehler

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