GirokontoDie Ausgaben in Verbindung mit dem Girokonto des Unternehmers sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu zählen z.B. die Kontoführungsgebühren, Gebühren für EC Karte oder Kreditkarte oder auch Zinsaufwendungen aufgrund eines Dispokredites oder Überziehungszinsen. Im günstigsten Fall ist das Girokonto kostenlos und verursacht gar keine zusätzlichen Betriebsausgaben. Ein Vorsteuerabzug ist in den meisten Fällen nicht möglich, da das Girokonto als Bankdienstleistung ohne Vorsteuer berechnet wird.
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Private und gewerbliche Käufe wie trennen? Ich habe mit überwiegend gebrauchten Fotoartikeln gehandelt.
Manche Artikel wurden zum Zweck ...
Verpackungskosten Hi,
[quote]Soll ich die Rechnung mit oder ohne Versandkosten schreiben?[/quote]
Natürlich mit ...
Mietvertrag rückwirkend geltend machen hi,
[quote]das Finanzamt davon zu überzeugen, daß alles rechtens ist. [/quote]
Durch einen ...
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