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Gratifikation

Eine Gratifikation als Teil der Personalkosten ist als Betriebsausgabe absetzbar. Darüber hinaus ist die sozial- und lohnsteuerrechtliche Betrachtung oder Befreiung der Gratifikation an den Mitarbeiter zu prüfen, was nicht unbedingt mit dem Betriebsausgabenabzug identisch sein muss. Es kommt insbesondere bei Gratifikationen und Personalkosten auf die Höhe der Aufwendungen und eine Plausibilität der Zahlung an. Extrem übertriebene Zahlungen, welche höher als der Branchendurchschnitt ausfallen und einem Drittvergleich nicht standhalten sind in der Regel bei Prüfungen durch den Sozialversicherungsträger sehr auffällig.


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