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Grünpflanzen

Als Dekoration oder Verschönerung der betrieblichen Räume sind Grünpflanzen ebenso abzugsfähig wie als Geschenke an Geschäfsfreunde oder Arbeitnehmer. Das Letztere allerdings nur unter bestimmten Umständen. Auch die mit Grünpflanzen in Zusammenhang stehenden Düngemittel, Blumentöpfe, Kleingartengeräte oder Pflanzbestecke, auch Erde und Humus sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Grünpflanzen und seine Tippfehler

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