GutschriftenDas Gegenteil einer Rechnung ist die Gutschrift. Sie korrigiert einen bereits in Rechnung gestellten Betrag. Eine Gutschrift vermindert daher die Betriebsausgaben und erhöht den Gewinn. Auch die bereits gezahlte Umsatzsteuer wird durch die Gutschrift vom Finanzamt zurückerstattet.
Gutschriften werden in der Regel dann erstellt, wenn eine Rechnung irrtümlicher Weise gestellt wurde oder sich im Laufe der Zeit neue Tatsachen ergeben, die eine Rechnungslegung nicht mehr zulassen oder rechtfertigen.
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