GWG Rechner
Mit dem Onlinerechner für geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie ermitteln, ob der von Ihnen erworbene Gegenstand ein GWG ist oder anderen Abschreibungsregeln unterliegt. Prüfen Sie zunächst folgende Voraussetzungen:
- Es muss sich um einen abnutzbaren und beweglichen Gegenstand des Anlagevermögens handeln.
- Der Gegenstand muss selbständig nutzbar sein.
Weitere Informationen und Beispiele können Sie unter dem Stichwort GWG im Lexikon nachlesen
Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt? Dann können Sie die wertmäßigen Regelungen mit dem Onlinerechner prüfen.
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