Handykosten
Telefoniert ein Unternehmer betrieblich mit seinem Handy, stellen die Gesprächskosten eine Betriebsausgabe dar. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Prepaid-Karten nutzt. Wird das Handy parallel auch für Privatgespräche verwendet, muss der Unternehmer, ähnlich wie beim Telefonanschluss für das Festnetz die Kosten aufteilen. Die Grundgebühr und die Gesprächsgebühren werden mittels eines Einzelgesprächsnachweises in betriebliche und private Kosten aufgeteilt.
Die Anschaffungskosten des Handys sind ebenfalls eine Betriebsausgabe. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus der laufenden Handyrechnung und aus den Anschaffungskosten geltend machen. Handykosten und seine Tippfehler simkarte
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Privates Handy absetzbar Liebe Foris,
ich bin selbstständig und habe ein privates Handy dass ich unterwegs für ...
letzte Änderung: 10.02.2010 Aufrufe: 7348
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