spacer spacer spacer
Buchführung Logo Lexikon der Betriebsausgaben
Logo Lexikon der Betriebsausgaben
  
Lexikon

Handykosten

Telefoniert ein Unternehmer betrieblich mit seinem Handy, stellen die Gesprächskosten eine Betriebsausgabe dar. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Prepaid-Karten nutzt. Wird das Handy parallel auch für Privatgespräche verwendet, muss der Unternehmer, ähnlich wie beim Telefonanschluss für das Festnetz die Kosten aufteilen. Die Grundgebühr und die Gesprächsgebühren werden mittels eines Einzelgesprächsnachweises in betriebliche und private Kosten aufgeteilt.

Die Anschaffungskosten des Handys sind ebenfalls eine Betriebsausgabe. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus der laufenden Handyrechnung und aus den Anschaffungskosten geltend machen.

Handykosten und seine Tippfehler
simkarte

0 Ergebnisse in den News

Leider existieren zum Stichwort Handykosten keine Artikel in unseren News.

Tipp: Lesen Sie andere Artikel in unserem Newsbereich!

1 Ergebniss im Forum

Wir haben zum Thema Handykosten 1 Treffer in unserem Forum gefunden:

Privates Handy absetzbar
Liebe Foris, ich bin selbstständig und habe ein privates Handy dass ich unterwegs für ...

letzte Änderung: 10.02.2010
Aufrufe: 7348

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.


<<  Handy  |  Hausratversicherung >>

Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code:
Krankenversicherung
Berufsgruppe
Geschlecht
Geburtsjahr

Onlinerechner

Onlinerechner für Ihre Homepage

Vorlagen und Muster


Verwandte Stichwörter
Das Wort Handykosten kommt in keinem weiteren Stichwort des Lexikons vor.

Home  |   Ratgeber   |   Newsletter  |   Impressum und Werbung   |   Partnerseiten   |  Webmastertools  |  Sitemap