Rechtliche Hinweise
Die Ausführungen auf diesen Seiten richten sich insbesondere an nicht bilanzierende Unternehmer, Kleinunternehmer, Existenzgründer oder Unternehmen, die ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung auf diesen Seiten angeboten.
Bei Unklarheiten sollte stets ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu Rate gezogen werden.
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