HochzeitskarteEine Hochzeit ist ein freudiger Anlass, zu dem gerne Glückwünsche in Form einer Widmung per Hochzeitskarte überreicht werden. Werden die Glückwünsche an einen Geschäftspartner oder Kunden versendet, besteht ein betrieblicher Anlass. Damit sind die Kosten für die Hochzeitskarte, wie auch für eine Kondolenzkarte inkl. dem Porto und dem Briefumschlag als Betriebsausgaben absetzbar. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus den Kosten für die Hochzeitskarte und den Umschlag geltend machen. Hochzeitskarte und seine Tippfehlerhochzeitskrate
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