KabeltrommelMit einer Kabeltrommel kann man Stromleitungen über beliebig lange Strecken verlängern und nach Gebrauch wieder platzsparend verstauen. Die Einsatzmöglichkeiten sind dabei nahezu unbegrenzt. Besonders häufig sind Kabeltrommeln im Baugewerbe anzutreffen, wo sie auf Baustellen unverzichtbar sind. Aber auch in anderen Unternehmen leistet eine Kabeltrommel wertvolle Dienste – etwa bei Präsentationen oder Veranstaltungen.
Eine Kabeltrommel gehört zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Unternehmens, da sie länger als 1 Jahr genutzt wird. Nachdem sie in der Regel nicht mehr als 410 Euro netto kostet, gilt sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Das bedeutet, dass man die Anschaffungskosten im ersten Jahr voll als Betriebsausgabe absetzen kann. Sofern eine Kabeltrommel ausnahmsweise teurer ist, muss man die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen. Der Betriebsausgabenabzug ist dann über die sog. Abschreibung für Abnutzung (AfA) jedes Jahr nur mit diesem Teilbetrag möglich.
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