KautionenAls Sicherheit werden insbesondere bei Mietverträgen Kautionen verlangt. Sofern die Kaution als Geldleistung auf einem Konto hinterlegt wird, zählt sie bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Bilanzierende Unternehmen behandeln eine Kaution als "sonstigen Vermögensgegenstand", welcher über die Mietzeitraum in der Aktiva der Bilanz erfasst wird. Vgl. zur Kaution auch Anzahlungen. Kautionen und seine TippfehlerMietkaurtion mietkation vermieter kaution
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