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Bahncard steuerlich absetzen: Ist das möglich?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Bahncard steuerlich absetzen: Ist das möglich?
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Können Sie die Bahncard steuerlich absetzen?
Ist es möglich, die Bahncard von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten für die Bahncard können Sie wie andere Fahrtkosten absetzen und in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass sich die Bahncard hinsichtlich des Arbeitsweges finanziell lohnt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kann ich die Bahncard auch steuerlich absetzen, wenn ich sie privat gebrauche?

Wenn sich die Anschaffung einer Bahncard für den Arbeitsweg lohnt, können Sie die Karte grundsätzlich auch für private Reisen verwenden. Für die Steuererklärung macht das keinen Unterschied.

Wie kann ich die Bahncard als Selbständiger steuerlich absetzen?

Wie auch bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern, können Sie die Bahncard absetzen, wenn die Einsparungen größer sind, als die Anschaffungskosten. Sie können dies dann über die Betriebsausgaben in der Anlage EÜR der Steuererklärung geltend machen.

Ist die Bahncard steuerlich absetzbar?

Sei es wegen eines besonderen Umweltbewusstseins oder einfach um lästigen Verkehrsstress zu vermeiden: Viele Pendler nutzen als Alternative zum Auto die Bahn und gelangen auf dem Schienenweg zur Arbeit. Während sich die Fahrtkosten mit dem Auto unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen lassen, stellt sich diese Frage für Berufstätige dann natürlich auch hinsichtlich der Bahnkosten. Gerade bei täglichen Fahrten lohnt sich häufig die Anschaffung einer Bahncard. Besonders interessant ist daher, ob sich auch die Bahncard von der Steuer absetzen lässt. Ob und wie das geht, klärt der folgende Ratgeber.

Bahncard von Steuer absetzen: So geht’s!

Grundsätzlich gilt: Fahrtkosten, die bei der Fahrt zur Hauptarbeitsstätte entstehen, können als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Fahrt mit dem Pkw oder einem öffentlichen Verkehrsmittel vorgenommen wird. Dementsprechend spricht zunächst auch erst einmal nichts gegen die Absetzung der Bahncard als Werbungskosten

Dennoch ist es leider nicht ganz so einfach, wie es vielleicht scheint. Damit Sie eine Bahncard steuerlich absetzen können, muss vielmehr noch als Voraussetzung hinzukommen, dass sich die voraussichtlichen Fahrtkosten zur Arbeit durch den Bahncard-Rabatt mindestens um den Preis verringern, wie die Bahncard selbst kostet. Vereinfacht gesagt: Der Kauf der Bahncard muss sich finanziell lohnen.

Beispiel: Wenn eine “Bahncard 100” 4000 Euro im Jahr kostet und Sie ohne Bahncard in dem Jahr voraussichtlich lediglich 3000 Euro für den Zug zur Arbeit bezahlen würden, könnten Sie die Bahncard 100 nicht von der Steuer absetzen. Bezahlen Sie ohne Bahncard hingegen 4001 Euro, wäre die steuerliche Absetzbarkeit möglich.

Auch die Bahncard 100 können Sie steuerlich absetzen, wenn sie sich finanziell lohnt.
Auch die Bahncard 100 können Sie steuerlich absetzen, wenn sie sich finanziell lohnt.

Um endgültig festzustellen, ob Sie die Bahncard steuerlich absetzen können, muss jedoch auch noch ein Vergleich mit der Kilometerpauschale erfolgen. Dabei wird je Kilometer bis zur Arbeitsstätte vom Finanzamt eine Pauschale von 0,30 Euro berechnet. Auf diese Weise müssen Sie dann den Gesamtbetrag berechnen, der sich während der gesamten Gültigkeitsdauer der Bahncard ergibt. Ist auch der sich daraus ergebende Betrag höher, können Sie die Bahncard absetzen.

Bahncard steuerlich absetzbar als Freiberufler?

Wie sieht es aber aus, wenn Sie nicht im klassischen Arbeitnehmerverhältnis arbeiten? Können Sie die Bahncard auch steuerlich absetzen wenn Sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten? Kurz und knapp: Ja. Auch hier gilt wieder die Regel, dass die Einsparungen mit der Bahncard höher sein müssen, als die einmaligen Anschaffungskosten. Ist das der Fall, können Sie auch als Selbstständiger oder Freiberufler die Bahncard steuerlich absetzen. Dies machen Sie dann über die Anlage EÜR in der Steuererklärung geltend.

Sofern sich die Bahncard finanziell für den Arbeitsweg lohnt, können Sie die Karte auch für private Reisen verwenden. Das gilt sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer.

Bildnachweise: AdobeStock/igorkol_ter, AdobeStock/Monster Ztudio

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.