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Bundesanzeiger

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bundesanzeiger – Was ist das überhaupt?

Fast jeder Unternehmer oder Freiberufler hat zumindest schon von ihm gehört: Dem Bundesanzeiger. Da aber nicht jeder im Bundesanzeiger veröffentlichen muss, weiß auch nicht jeder, was es genau damit auf sich hat. Neben Jahresabschlüssen werden im Bundesanzeiger jedoch diverse weitere Dinge publiziert, die untenstehend erläutert werden. Daher folgt zunächst eine kurze Erklärung, was der Bundesanzeiger überhaupt ist.

Unternehmen publizieren Pflichtveröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Unternehmen publizieren Pflichtveröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Der Bundesanzeiger ist ein Amtsblatt der deutschen Bundesbehörden, welches vom Bundesministerium der Justiz (BMJV) herausgegeben wird und im mittlerweile privatisierten Bundesanzeiger Verlag publiziert wird. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit Sitz in Köln gehört mittlerweile vollständig der Mediengruppe M DuMont Schauberg, die ebenfalls ihren Sitz in Köln hat.

Seit 2002 existierte neben einem vier Mal wöchentlich erscheinenden gedruckten Bundesanzeiger auch eine elektronische Variante, der sogenannte eBAnz. Da diverse Inhalte jedoch weiterhin analog publiziert werden mussten, behielt die gedruckte Variante zunächst ihre Bedeutung. Dies änderte sich zum 1. April 2012. Durch die Einführung eines freien elektronischen Zugangs zum amtlichen Teil verlor die gedruckte Ausgabe an Bedeutung und ist seitdem nur noch in Ausnahmefällen verfügbar. Auszüge und ganze Veröffentlichungen können jedoch weiterhin bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH bezogen werden. Seit April 2012 ist auch die elektronische Variante nur noch unter der Bezeichnung „Bundesanzeiger“ zu finden.

Was macht der Bundesanzeiger Verlag noch?

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH verlegt neben dem Bundesanzeiger auch weitere Publikationen. Dazu gehören das Bundesgesetzblatt, diverse Drucksachen der Parlamente, die Amtsblätter der Europäischen Union, die Sammlung von Vorschriften der Bundesfinanzverwaltung, diverse Fachzeitschriften sowie juristische Fachliteratur. Auch den Internetauftritt der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe betreibt der Verlag in Eigenregie.

Was wird im Bundesanzeiger veröffentlicht?

Im Bundesanzeiger werden Inhalte veröffentlicht, denen eine Veröffentlichungspflicht zu Grunde liegt. Insgesamt können die im Bundesanzeiger publizierten Inhalte sechs Bereichen zugeordnet werden, die wie folgt benannt werden:

Publikationen im BundesanzeigerBeschreibung
Amtlicher TeilRechtsverordnungen und Bekanntmachungen der deutschen Bundesregierung und diversen Bundesbehörden sind im amtlichen Teil des Bundesanzeigers zu finden.
Gerichtlicher TeilIm gerichtlichen Teil sind diverse Veröffentlichungen von Gerichten zu finden. Dazu gehören:

– Das Klageregister entsprechend dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

– Öffentliche Zustellungen

– Strafsachen

Aufgebote von Personen in Grundstückssachen, Nachlasssachen und weiteren Sachen

– Aufgebote von Urkunden

– Ausschlussurteile, Kraftloserklärungen und weitere Beschlüsse

– Beiladungen

Konkurse, Gesamtvollstreckungsverfahren und Insolvenzverfahren

Register anonymer und pseudonymer Werke
Gesellschafts-bekanntmachungenDieser Teil ist vor allem für Unternehmer von Interesse. Dort sind sämtliche Bekanntmachungen gemäß den Veröffentlichungspflichten aufgeführt. Die Bekanntmachungen stammen von:

– Aktiengesellschaften (AG)

– Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)

Aktionärsforen

– Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

– Genossenschaften

Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG)

– Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Ausländischen Gesellschaften
Rechnungslegung und FinanzberichteDort sind jegliche Inhalte zu finden, die nach handelsrechtlichen Vorschriften zu publizieren sind. Teilweise publizieren Unternehmen dort auch freiwillig weitere Finanz- und Lageberichte.
KapitalmarktIn diesem Bereich sind Veröffentlichungen zu kapitalmarktrechtlichen Belangen zu finden. Das Spektrum ist weit gefasst, sodass Inhalte zu folgenden Punkten zu finden sind:

Aktienkurse

– Besteuerungsgrundlagen

– Eigengeschäfte von Führungskräften und Insiderinformationen die zwecks Eindämmung des Insiderhandels veröffentlicht werden müssen

– Fondspreise

Herkunftsstaaten

– Hinweise entsprechend der Solvabilitätsverordnung

– Investmentvermögen

– Leerverkäufe

– Offenlegungen nach VO (EU) 575/2013

– Stimmrechtsmitteilungen

Vermögensanlagen

– Wertpapiere

– Wertpapiererwerb und Übernahmen
Verschiedene BekanntmachungenUnter verschiedene Bekanntmachungen sind alle weiteren Veröffentlichungen zu finden. Dazu gehören:

– Ausschreibungen

– Berufsgenossenschaftliches

Krankenkassen

– Vereine und Verbände

Verwertungsgesellschaften

– Verschiedene weitere Inhalte

Unternehmen, deren Veröffentlichung einer Publizitätspflicht zu Grunde liegen, sind an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gebunden. Alle relevanten Informationen zur Veröffentlichung sind unter www.publikations-plattform.de abrufbar. Die Preise unterscheiden sich je nach Art der Veröffentlichung, dem Umfang der Inhalte, weiteren Inhalten wie Grafiken und teilweise auch dem angelieferten Dateiformat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten sind unter folgendem Link abrufbar: https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet?page.navid=to_agb#b

Kleine Unternehmen können sich etwa an den vom Verlag genannten Fixpreisen orientieren. Beispielhaft ist ein Auszug aus der Preisliste für Publikationen im Bundesanzeiger aufgeführt (Stand Mai 2017):

PublikationPreis
Jahresabschluss einer kleinen Gesellschaft (Anlieferung im XML-Format und Nutzung des zur Verfügung stehenden Webformulars)28,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Jahresabschluss einer mittelgroßen Gesellschaft55,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Einbindung von Grafiken15,00 € pro Stück zzgl. Mehrwertsteuer

Wie veröffentlichen Unternehmer im Bundesanzeiger?

Sämtliche Pflichtveröffentlichungen haben über den Bundesanzeiger zu erfolgen. Um dem nachzukommen, müssen sich Unternehmen zunächst beim Bundesanzeiger Verlag registrieren. Ist dies erledigt, kann die elektronische Auftragsübermittlung online erfolgen. In einem nach der Registrierung zugänglichen Meldebereich können Unternehmen die Art der Veröffentlichung auswählen und bequem die jeweils nötigen Formulare ausfüllen.

Vor der Veröffentlichung können die zur Veröffentlichung bestimmten Daten in einer Vorschau nochmals überprüft werden. Diese Gelegenheit sollten Unternehmen unbedingt nutzen, da nachträgliche Änderungen ebenfalls kostenpflichtig sind. Je nachdem in welchem Dateiformat das zu veröffentlichende Dokument vorliegt, stehen unterschiedliche Upload-Möglichkeiten zur Verfügung. Für Massenanlieferungen steht eine Schnittstelle zur Verfügung, bei deren Nutzung bestimmte Standards einzuhalten sind. Diese stehen ebenfalls auf der Seite www.publikations-plattform.de des Bundesanzeiger Verlages zur Verfügung.

Alle Informationen des Bundesanzeiger Verlages, die in Verbindung mit der Einreichung von Daten und Dokumenten zu beachten sind, sind in einer umfangreichen Erläuterung dargestellt. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D011.pdf?document=D154&language=de

Was passiert, wenn eine Veröffentlichung vergessen wird?

Offenlegungspflichtige Angelegenheiten sind von Gesetzeswegen beim Bundesanzeiger Verlag fristgerecht einzureichen. Dieser prüft als Betreiber des Bundesanzeigers die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen. Versäumt ein Unternehmen die rechtzeitige Übermittlung derartiger Daten oder verweigert diese, so ist der Bundesanzeiger Verlag nach § 329 Abs. 4 HGB dazu berechtigt, das Bundesamt für Justiz (BMJV) über den Verstoß in Kenntnis zu setzen.  Das Bundesamt für Justiz wiederum leitet bei derartigen Versäumnissen ein Ordnungsgeldverfahren ein, um Verstöße wegen unterlassenen oder nicht vollständigen Publikationen zu sanktionieren. Die Höhe des fälligen Ordnungsgeldes variiert und ist von mehreren Faktoren abhängig. Gesetzlich vorgesehen sind Ordnungsgelder in Höhe von mindestens 2.500 € und maximal 25.000 €. Die Veröffentlichung und die Einhaltung der Veröffentlichungsfristen sind also zur Vermeidung außerordentlicher Belastungen unbedingt einzuhalten.

Jahresabschluss – Wer muss den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen?

Nicht jeder ist von der Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger betroffen, weswegen es wichtig ist, sich darüber zu informieren, damit es nicht zu einer Strafzahlung kommt.
Nicht jeder ist von der Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger betroffen, weswegen es wichtig ist, sich darüber zu informieren, damit es nicht zu einer Strafzahlung kommt.

Nicht immer besteht eine Veröffentlichungspflicht. Dennoch sollten sich Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler frühzeitig informieren, ob sie einer Veröffentlichungspflicht unterliegen. Nur so können die zuvor genannten Ordnungsgelder abgewendet werden. In Verbindung mit einem Jahresabschluss sind folgende Personen oder Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet:

  • Sämtliche Kapitalgesellschaften: Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Eingetragene Genossenschaften
  • Personenhandelsgesellschaften in denen keine natürliche Person als persönlich haftender Geschäftsführer auftritt (GmbH & Co. KG und UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG) sowie offene Handelsgesellschaften (OHG) mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Geschäftsführer
  • Zweigniederlassungen diverser ausländischer Kapitalgesellschaften. Ein klassisches Beispiel ist hier die Limited (Ltd.)

Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Pensionsfonds und Versicherer sind unabhängig von ihrer Rechtsform zur Offenlegung verpflichtet. Weiterhin besteht im Sinne des Publizitätsgesetzes eine Offenlegungspflicht für Unternehmen, die in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei nachfolgend aufgeführten Merkmale erfüllen:

  • Eine Bilanzsumme von mehr als 65 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 130 Millionen Euro
  • Im Durchschnitt mehr als 5.000 Beschäftigte

Mit der Eintragung einer Gesellschaft besteht automatisch die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, unabhängig vom:

  • Unternehmensgegenstand
  • Ob bereits eine Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde oder nicht mehr besteht
  • Ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (dies ist insbesondere für gemeinnützige Gesellschaften von Belang)

Was ist beim Bundesanzeiger alles einzureichen?

Der Umfang der Pflichtveröffentlichungen ist von diversen Kennziffern abhängig und ist im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geregelt. Sind jeweils zwei von drei Merkmalen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt, so gelten die dazugehörigen Veröffentlichungspflichten. Bei neu gegründeten oder umgewandelten Unternehmen erfolgt die Klassifizierung analog am ersten Abschlussstichtag. Folgende Unterscheidungen werden getroffen:

UnternehmenBilanzsummeUmsatzerlöseDurchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer p.a.
KleinstunternehmenMaximal 350.000 €Maximal 700.000 €Maximal 10
KleinunternehmenMaximal 6 Mio. €Maximal 12 Mio. €Maximal 50
Mittleres UnternehmenMaximal 20 Mio. €Maximal 40 Mio. €Maximal 250
GroßunternehmenMehr als 20 Mio. €Mehr als 40 Mio. €Mehr als 250

Diese Grenzwerte sind spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Entsprechend der Klassifizierung nach Unternehmensgröße ergeben sich die Veröffentlichungspflichten. Diese sehen folgende Inhalte vor:

Unternehmen Veröffentlichungspflicht
Kleinstunternehmen Verkürzte Bilanz (Anhang nicht erforderlich, sofern unter der Bilanz Haftungsverhältnisse, ggf. gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Unternehmens und bei einer AG oder KGaA der Bestand an Aktien an abhängigen oder im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, angegeben sind)
KleinunternehmenBilanz

Anhang (ohne weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung)
Mittlere UnternehmenBilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Lagebericht

Rechtsformspezifische Inhalte (Erläuterung der Ergebnisverwendung, Aufsichtsratsbericht, Prüfvermerke und ähnliches)
GroßunternehmenBilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Lagebericht

Rechtsformspezifische Inhalte (Erläuterung der Ergebnisverwendung, Aufsichtsratsbericht, Prüfvermerke und ähnliches)

Welche Fristen sind mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger einzuhalten?

Dokumente, die verpflichtend veröffentlich werden müssen, sind fristgerecht einzureichen. Eine einheitliche Frist existiert jedoch nicht, sondern ist vom Abschlussstichtag eines Unternehmens abhängig, welcher nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen muss. Bei den meisten Unternehmen ist der Abschlussstichtag jedoch der letzte Tag des Jahres. Andere Stichtage können sich etwa ergeben, wenn ein Unternehmen unterjährig eine Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Veröffentlichungsfristen unterscheiden sich außerdem nach Art der Bekanntmachung. Für Unternehmen hat hier der Jahresabschluss praktische Relevanz.

Für den Jahresabschluss gilt, dass dieser spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Bestimmte Gesellschaften sind kürzeren Fristen unterworfen:

  • Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb von vier Monaten nach Abschlussstichtag einreichen.
  • Für Unternehmen deren Geschäftstätigkeit dem Vermögensanlagegesetz unterworfen ist, gilt eine Einreichungsfrist von sechs Monaten nach Abschlussstichtag.

Die jeweiligen Pflichtveröffentlichungen aller Unternehmen können mit Hilfe einer elektronischen Suche unter www.bundesanzeiger.de gefunden werden. So lässt sich etwa ein Blick auf die Ertrags- und Vermögenslage von Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden werfen.

Bildnachweise: © sebra - stock.adobe.com, fotomek - Fotolia.com, © rdnzl - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.