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Wie werden Damnum und Disagio abgeschrieben?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Wie werden Damnum und Disagio abgeschrieben?
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Ein Unternehmer nimmt zur Finanzierung einer neuen Maschine ein Darlehen über 30.000,- EUR auf. Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre. Ausgezahlt erhält er von seiner Bank aber nur einen Betrag von 28.500,- EUR. Der Differenzbetrag stellt das sogenannte Damnum oder Disagio dar, welche zu den Finanzierungskosten des Kredits zählen. Sind diese Finanzierungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder müssen sie auf die Laufzeit des Darlehens verteilt werden?

Finanzierungskosten sofort abzugsfähig

Die Zinsen des Darlehens müssen für mindestens 5 Jahre festgeschrieben sein. Dabei dürfen die Finanzierungskosten maximal 5% der Darlehenssumme betragen. Treffen beide Voraussetzungen zu, sind die Finanzierungskosten sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Im beschriebenen Fall entsprechen die Finanzierungskosten genau 5% (von 30.000,- EUR), das Darlehen ist auf 5 Jahre angelegt. Damit können die 1.500,- EUR sofort als Betriebsausgabe in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfließen.

Finanzierungskosten verteilen

Bei einer Zinsfestschreibung unter 5 Jahren oder einem Damnum bzw. Disagio von mehr als 5% müssen die übersteigenden Finanzierungskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden. Der Unternehmer aus dem Beispiel bekam von seiner Bank nur einen Betrag von 27.000,- EUR ausgezahlt. Die Finanzierungskosten betragen damit 3.000,- EUR das entspricht 10% (30.000,- EUR x 10%) der Darlehenssumme. Das marktübliche Damnum bzw. Disagio in Höhe von 1.500,- EUR kann der Unternehmer sofort als Betriebsausgabe erfassen. Den übersteigenden Anteil von weiteren 1.500,- EUR muss er über die gesamte Laufzeit des Kredits verteilen. Somit kann er vom übersteigenden Anteil der Finanzierungskosten jährlich 300,- EUR (1.500,- EUR durch 5 Jahre) als Betriebsausgabe in der EÜR ansetzen.

Quelle: https://www.steuertipps.de

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Bildnachweise: © Maurice Tricatelle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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