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Garantieversicherung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 2. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Garantieversicherung
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Garantieversicherung

Was ist die Garantieversicherung?

Als Garantieversicherung bezeichnet man ein Versicherungsprodukt, mit dem man die gesetzliche Sachmängelhaftung erweitern bzw. verlängern kann. Der Verkäufer eines Produkts haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 2 Jahre ab Kauf) an dem gekauften Produkt auftreten.

Wem die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausreicht, der kann in manchen Fällen eine erweiterte Garantieversicherung in Anspruch nehmen.
Wem die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausreicht, der kann in manchen Fällen eine erweiterte Garantieversicherung in Anspruch nehmen.

Teilweise gilt hierbei in den ersten Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die gesetzliche Sachmängelhaftung darf man allerdings nicht als eine Art Vollkaskoversicherung verstehen, da bestimmte Ansprüche (z. B. Verschleißteile) davon nicht eingeschlossen sind. Nicht zu verwechseln ist die gesetzliche Sachmängelhaftung zudem mit der Garantie, die eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers darstellen.

Wem die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausreicht, der kann für eine Vielzahl an Produkten (z. B. Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, Haushaltsgeräte, Computer, Handys) eine Garantieversicherung abschließen. Damit wird meistens die gesetzliche Gewährleistungsfrist um einen bestimmten Zeitraum verlängert. Oftmals umfasst eine Garantieversicherung auch Risiken, die von der gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht gedeckt sind (z. B. Verschleißteile, Verlust, Diebstahl, Beschädigung). Grundsätzlich gilt: je länger und umfangreicher die Versicherung ausfällt, desto höher sind auch die Prämien.

Garantieversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung

Der Käufer hat die freie Wahl, ob er sich auf die Garantieversicherung oder auf die Sachmängelhaftung beruft.
Der Käufer hat die freie Wahl, ob er sich auf die Garantieversicherung oder auf die Sachmängelhaftung beruft.

Obwohl es gelegentlich versucht wird, kann der Verkäufer mit einer Garantieversicherung nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung umgehen. Sie kann also nicht deshalb verweigert werden, weil eine Garantieversicherung abgeschlossen wurde. Vielmehr hat der Käufer die Wahl, gegen wen er seine Ansprüche richtet. Im Übrigen erscheint es zweifelhaft, ob eine Garantieversicherung – gerade bei geringwertigen Produkten – überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn durch eine Neuanschaffung keine existenzbedrohenden Kosten entstehen würden. Mit anderen Worten: erleidet ein neues Auto für 50.000 Euro nach 3 Jahren einen Motorschaden, hat man ein finanzielles Problem. Geht allerdings nur ein Handy für 200 Euro kaputt, kann ein Neukauf billiger sein, als jeden Monat Versicherungsprämien zu bezahlen.

Garantieversicherung ist eine Betriebsausgabe

Die Garantieversicherung teilt das Schicksal des versicherten Gegenstandes: wird dieser betrieblich genutzt, gehört die Versicherung ebenfalls zu den Betriebsausgaben. Buchungstechnisch sind die Prämien den Anschaffungskosten des Gegenstandes zuzuordnen, die man über die Nutzungsdauer verteilen und abschreiben (AfA) muss. Ist die Prämie hingegen monatlich fällig, wird man dies in der Praxis wohl als laufenden Aufwand verbuchen.

Bildnachweise: © Michail Petrov - stock.adobe.com, vege - fotolia.com, © Tiko - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.