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Gehörschutz steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Gehörschutz steuerlich absetzen
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Ein Gehörschutz ist die Bezeichnung für alle Arten von schützenden Einrichtungen, die das Gehör des Menschen vor Schaden, hauptsächlich durch zu hohen Geräuschpegel, schützen sollen. Unternehmer haben die Möglichkeit die Ausgaben für den Gehörschutz als Betriebsausgaben abzusetzen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, wenn die Auslösewerte nach § 6 Satz Nr. 2 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nicht eingehalten werden. Dieser muss den Anforderungen des nach § 8 Absatz 2 entsprechen. Die Kosten sind laut Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber zu tragen.

Es gibt viele Berufsgruppen in denen diese Schutzmaßnahme ihren Einsatz findet, so wie bei der Arbeit am Flughafen, im Straßenbau, aber auch bei Musikevents und Ähnlichem.

Folgende Möglichkeiten bestehen für einen passenden Gehörschutz

Kapselgehörschutz

  • Anschaffungskosten niedrig (unter 10 EUR)
  • Nutzungsdauer beträgt rund 2 Jahre,
  • Folgekosten für das Austauschset niedrig,
  • Lagerhaltungskosten niedrig,
  • Reinigungskosten (Arbeitszeit und notwendiges Material).

Gehörschutzstöpsel

  • Anschaffungspreis sehr biedrig (200 St. weniger als 30 EUR) 
  • Nutzungsdauer ca. 0,5 Tage bis rund ein halbes Jahr,
  • Kosten für die Lagerhaltung niedrig,
  • Reinigungskosten entfallen, aber bei nur einmaliger Nutzung.

Otoplastiken

  • Kosten für die Anschaffung hoch (mehrere hundert bis tausend Euro)
  • Gebrauchsdauer rund 3 bis 5 Jahre,
  • Ohrabdruck ist bei dieser Variante anzufertigen, Zeit bis zur Auslieferung recht lang,
  • Funktionskontrollen sind zur Erstabnahme und dann im 2-jährigen Turnus erforderlich.

Die einzelnen Varianten sind für den jeweiligen Einsatzzweck auszuwählen und das jeweils beste Kosten-Nutzensverhältnis zu ermitteln. Als Unternehmer sind sie verpflichtet, ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) Lärmschutzmaßnahmen zu veranlassen (Unfallverhütungsvorschrift Lärm – BGV B 3).

Beispiel A:

Jäger A, schafft sich einen speziellen Hörschutz an, der den Schusslärm bei Jagd und Übungen abdämpfen soll und speziell dafür konzipiert ist. Die Anschaffungskosten betragen etwa 300,00 € netto. Die Anschaffung ist betrieblich abziehbar und stellt ein GWG dar. Laut Wachstumsbeschleunigungsgesetz aus 2010 hat der Jäger die Wahl es nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, oder einen Sammelposten über 5 Jahre zu bilden.

Beispiel B:

Freiberufler B, Sänger und Schlagzeuger in einer Band, schafft sich für ein anstehendes Festival Ohrstöpsel an im Wert von etwa 50,00 €. Die Anschaffung stellt eine Betriebsausgabe dar und ist sofort abzusetzen.

Beispiel C:

In einem Montageunternehmen fallen Lärmbelastungen ab 90 dB(A) an. Der Beschäftigte weigert sich den Gehörschutz zu tragen. Gegen diesen kann bei einer Weigerung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Der Unternehmer hat die Kosten für den persönlichen Lärmschutz des Monteurs zu übernehmen und kann die gesamten Kosten als Betriebsausgabe absetzen.

Oftmals werden die Gehörschützer als ziemlich unangenehm empfunden und aus Bequemlichkeit nicht getragen. Mit der Zeit kann sich aber fast jeder daran gewöhnen, aber kann sich jemand an ein geschädigtes Gehör gewöhnen, wohl niemand!

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.