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Generator steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Generator steuerlich absetzen
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Ein Generator- auch Stromgenerator oder Notstromaggregat genannt – ist ein Gerät, mit dem man unabhängig vom öffentlichen Netz elektrischen Strom erzeugen kann.

Hierzu wandelt der Generator die Bewegungsenergie aus einem Verbrennungsmotor (Benzin, Diesel oder Erdgas) in elektrische Energie um. Ein Elektromotor würde genau umgekehrt funktionieren.

Die Einsatzmöglichkeiten eines Generators sind gerade im unternehmerischen Bereich nahezu grenzenlos. Er wird überall dort gebraucht, wo elektrischer Strom fließen soll, aber kein Stromnetz verfügbar ist. Deshalb trifft man solche Geräte beispielsweise im Bau- oder Gartenbaugewerbe an, wo Baumaschinen und Werkzeuge auf entlegenen Baustellen betrieben werden sollen. Eine weitere wichtige Bedeutung haben Generatoren, wenn der normale Strom aus der Steckdose vorübergehend ausfällt und die Stromversorgung gewährleistet bleiben muss. So sind etwa Supermärkte mit solchen Notstromaggregaten ausgestattet. Diese springen bei einem Stromausfall automatisch an und sorgen dafür, dass die Lebensmittel in den Kühlungen nicht verderben.

Die Preisspanne für einen Generator beginnt bereits bei unter 100 Euro und reicht bis weit in den dreistelligen Bereich hinein. Geräte mit Benzinmotor sind dabei günstiger zu bekommen als diesel- oder erdgasbetriebene Generatoren. Ganz maßgeblich hängt der Preis von der Leistung eines Generators ab. Wie hoch diese sein soll, bestimmt sich wiederum danach, zu welchem Zweck man das Gerät benötigt. Will man auf einer Baustelle nur eine Bohrmaschine anschließen, dürfte ein preiswertes Gerät mit niedriger Wattzahl ausreichen. 

Mieten oder Kaufen – aus steuerlicher Sicht gibt es Unterschiede

Aus steuerlicher Sicht gehört ein Generator zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Unternehmens, da er über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt wird. Die Anschaffungskosten werden deshalb auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 19 Jahren verteilt (laut amtlicher AfA-Tabelle) und wirken sich über die jährlichen Abschreibungen auf den steuerlichen Gewinn aus. Hinzu kommen noch die laufenden Kosten für Treib- und Schmierstoffe sowie Wartung, die ebenfalls Betriebsausgaben darstellen.

Wer nur einmalig einen Generator  benötigt (z. B. für eine Firmenveranstaltung), kann diesen auch mieten (z. B. bei Baumärkten). Die Mietkosten sind dann sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.