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Hebebühne steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Hebebühne steuerlich absetzen
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Unter einer Hebebühne versteht man eine technische Vorrichtung, mit deren Hilfe man Menschen oder Dinge nach oben befördern kann. Hebebühnen werden unter anderem von einem Elektromotor angetrieben oder arbeiten mit Hydraulik.

Die Einsatzbereiche von Hebebühnen sind überaus vielfältig. So findet man sie in jeder Kfz-Werkstatt, wo sie unabdingbar sind, um Arbeiten an Autos durchführen zu können. Aber auch im Baugewerbe werden Hebebühnen verwendet – etwa als Plattform für Maurer, die Wände hochziehen. Eine Hebebühne wird auch immer dann benötigt, wenn man in luftiger Höhe arbeiten muss (z. B. an Bauwerken oder Bäumen).

Eine Hebebühne gilt bei Unternehmen als abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und wird über die jährlichen Abschreibungen als Betriebsausgabe berücksichtigt. Die Nutzungsdauer beträgt 11 Jahre für mobile Anlagen und 15 Jahre für fest installierte Hebebühnen.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.